Landtag will sich weiter gegen Verfassungsfeinde wappnen
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen Gelder gestrichen werden können. Wird das Parlament das erste mit einer solchen Regelung?
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen Gelder gestrichen werden können. Wird das Parlament das erste mit einer solchen Regelung?
Wie mit Verfassungsfeinden umgehen? Mit dieser Frage hat sich der Wissenschaftliche Dienst des rheinland-pfälzischen Landtags auseinandergesetzt. Er prüfte unter anderem, ob erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können. Auf Basis dieser Prüfung ist ein Gesetzentwurf entstanden, den Landtagspräsident Hendrik Hering an diesem Dienstag (14.00 Uhr) vorstellen wird.
Sollte ein solches Gesetz beschlossen werden, wäre das Landesparlament in Mainz nach eigenen Angaben das erste, das unter bestimmten Umständen vorsieht, Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.
Im Juni vergangenen Jahres war bereits die Hausordnung des Landtags überarbeitet worden. Sie sieht seitdem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Mitarbeitenden von Fraktionen vor, dies geschieht mit Unterstützung des Landeskriminalamts. Der Landtag solle gegen Demokratiefeinde geschützt und das Prinzip der wehrhaften Demokratie in die parlamentarische Alltagspraxis umgesetzt werden, hatte Hering seinerzeit gesagt.
© dpa-infocom, dpa:250603-930-622066/1
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten