Landtag verschiebt Lesung des Verfassungsschutzgesetzes
Eigentlich wollten die Ampel-Parteien zusammen mit der CDU die Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes in den Landtag einbringen. Das haben sie jetzt erst einmal vertagt.
Eigentlich wollten die Ampel-Parteien zusammen mit der CDU die Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes in den Landtag einbringen. Das haben sie jetzt erst einmal vertagt.
Die erste Lesung der Novelle für das Verfassungsschutzgesetz im rheinland-pfälzischen Landtag ist verschoben. Die Debatte über den Gesetzentwurf sei auf Wunsch der antragstellenden Ampel-Fraktionen und der oppositionellen CDU von der Tagesordnung genommen worden, teilte Landtagspräsident Hendrik Hering mit.
Als Gründe gaben die Fraktionen sowohl eine «übervolle» Tagesordnung als auch inhaltlichen Überprüfungsbedarf. Die Abgeordneten wollten sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum hessischen Verfassungsschutzgesetz zunächst noch genau ansehen, hieß es. Nach dem Beschluss aus Karlsruhe vom Dienstag ist das Hessische Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig. Dabei geht es unter anderem um Handyortung, den Einsatz verdeckter Ermittler und die Abfrage von Flugdaten.
Der Gesetzentwurf werde voraussichtlich in der nächsten Plenarsitzung am 30. September oder 1. Oktober wieder auf die Tagesordnung kommen, hieß es in Mainz. Mit der Novelle soll das Landesverfassungsschutzgesetz rechtssicher geschärft werden. Dabei geht es auch darum, Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Ein wesentlicher Punkt in der Novelle ist die sogenannte Beobachtungsbedürftigkeit: die Frage, wann, wie und in welchem Ausmaß der Verfassungsschutz bestimmte Bestrebungen beobachten darf.
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