Rheinland-Pfalz bleibt bei seiner bewährten Praxis bei Abschiebungen. (Archivbild)
Frank Rumpenhorst/dpa
Rheinland-Pfalz bleibt bei seiner bewährten Praxis bei Abschiebungen. (Archivbild)
Landtag

Landesgesetz zu Abschiebungen verabschiedet

Rheinland-Pfalz bleibt bei seiner bewährten Praxis bei Abschiebungen. Das Parlament folgt den Plänen des Landes.

Die Verwaltungsgerichte entscheiden in Rheinland-Pfalz auch weiterhin, ob eine Wohnung durchsucht werden darf, um abzuschiebenden Menschen zu finden. Das hat der Landtag in Mainz einstimmig und ohne weitere Aussprache beschlossen. Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte zuvor darauf verwiesen, dass sich diese Zuständigkeit bewährt habe und daher beibehalten werde. 

Der Bundesgesetzgeber hatte Anfang des Jahres mit dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz entschieden, dass für die Anordnung von Durchsuchungen zum Zweck von Abschiebungen ab August 2024 die Amtsgerichte zuständig sind. Den Bundesländern wurde aber die Möglichkeit eingeräumt, die Zuständigkeit auch auf die Verwaltungsgerichte zu übergeben.

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