Kein Platz für Diskriminierung: Vertrag mit Sinti und Roma
Die nationale Minderheit hat in ihrer Geschichte immer wieder Verfolgung, Ausgrenzung und Diskriminierung erlebt - mit Auswirkungen bis in die Gegenwart.
Die nationale Minderheit hat in ihrer Geschichte immer wieder Verfolgung, Ausgrenzung und Diskriminierung erlebt - mit Auswirkungen bis in die Gegenwart.
Rheinland-Pfalz setzt mit einem Vertrag zum Schutz und der gleichberechtigten Teilhabe von Sinti und Roma ein wichtiges Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. «Antiziganismus hat bei uns in Rheinland-Pfalz keinen Platz», betonte Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) bei der Unterzeichnung des Dokuments in Mainz. «Er ist kein Lippenbekenntnis, sondern ein bindender Vertrag zwischen Partnern, die gemeinsame Ziele haben und vertrauensvoll zusammenarbeiten.»
Der Vorsitzende des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma, Christian Kling, hob hervor: «Der Vertrag ist nicht nur für uns als Minderheit ein wichtiger Meilenstein, sondern für uns alle». «In einer Zeit, in der wieder nationalistische, völkische und rechtsextreme Haltungen zunehmen, sendet er ein sichtbares Zeichen der Verständigung, der Solidarität und der Aussöhnung», so Kling.
Es geht um Erhalt der Kultur und Aufarbeitung der Geschichte
Bei der Vereinbarung mit dem Landesverband der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz gehe um die gleichberechtigte Teilhabe und den gemeinsamen Kampf gegen Antiziganismus, erläuterte Regierungschef Schweitzer. «Es geht aber auch um den Erhalt der Kultur und der Sprache Romanes sowie die Aufarbeitung der Geschichte.»
Die Landesregierung werde dafür nach der Zustimmung des Ratifizierungsgesetzes durch den Landtag einen weisungsunabhängigen Antiziganismusbeauftragten ernennen, kündigte der Ministerpräsident an. Außerdem werde die institutionelle Förderung des Verbandes auf 450.000 Euro erhöht.
8.000 bis 10.000 Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz
Der Landesverband der Sinti und Roma Rheinland-Pfalz sitzt in Landau und wurde nach eigenen Angaben 1983 als dritter von neun Landesverbänden im Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegründet. Dem Verband zufolge liegt die Zahl der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz bei 8.000 bis 10.000.
Der Vertrag reiht sich ein in eine Liste von Kontrakten, die mit gesellschaftlichen Gruppen beziehungsweise mit Religionsgemeinschaften geschlossen wurden. Erst im vergangenen Dezember kam es nach jahrelangen Verhandlungen samt längeren Unterbrechungen zu den Unterschriften unter eine Vereinbarung zwischen dem Land und vier islamischen Religionsgemeinschaften.
Blick auf andere Verträge des Landes
Das sind die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB RLP), die Schura Rheinland-Pfalz Landesverband der Muslime, der Landesverband islamischer Kulturzentren Rheinland-Pfalz (LVIKZ) und Ahmadiyya Muslim Jamaat. Ein zentraler Punkt dieses Vertrages ist es, dass in Rheinland-Pfalz bald flächendeckend islamischer Religionsunterricht angeboten werden soll.
Getroffen wurden auch Vereinbarungen, dass Schüler sowie Beamte und Angestellte des Landes an einigen wichtigen islamischen Feiertagen beurlaubt oder freigestellt werden können. Auch werden etwa Möglichkeiten der Bestattung nach islamischen Vorschriften oder die religiöse Betreuung und Seelsorge in Justizvollzugsanstalten geschaffen.
In Rheinland-Pfalz leben rund 200.000 Musliminnen und Muslime. Sie bilden neben den beiden christlichen Kirchen die drittgrößte religiöse Gemeinschaft. Deutlich kleiner ist die Zahl der Menschen, die alevitischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz angehören, es sind rund 8.000. Mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland schloss das Land bereits 2019 einen Vertrag.
Damals war Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben nach den Stadtstaaten Hamburg und Bremen das erste Flächenland mit einer solchen Vereinbarung. Seitdem gilt alevitischer Religionsunterricht als ordentliches Religionsfach. Geregelt sind auch gemeinsame Wertegrundlagen sowie der Umgang mit alevitischen Feiertagen bei Landesbediensteten.
Seit 2023 gibt es zudem einen Vertrag mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz und der Jüdischen Kultusgemeinde Mainz-Rheinhessen.
Seit vielen Jahrzehnten existieren auch der Kirchenvertrag mit den Evangelischen Landeskirchen sowie auf katholischer Seite ein Vertrag mit dem Erzbistum Köln sowie den Bistümern Limburg, Mainz, Speyer und Trier (Konkordat).
Grundsätzlich können in solchen Verträgen unabhängig von der für alle Religions- und Glaubensgemeinschaften geltenden Glaubens- und Religionsfreiheit zusätzliche Regelungen getroffen werden, die beispielsweise Themen wie Religionsunterricht, Seelsorge oder theologische Ausbildung betreffen.
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