Das Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes mit verkürzten Wartezeiten und dem Doppelpass dürfte kommunale Behörden nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums vor Herausforderungen stellen. Es sei mit deutlich mehr Anträgen auf Einbürgerung zu rechnen, hieß es. 2023 wurden in Rheinland-Pfalz den Angaben zufolge 10 825 Menschen eingebürgert.
Das neue Gesetz tritt an diesem Donnerstag in Kraft, es ist ein zentraler Baustein der neuen Migrationspolitik der Ampel-Koalition in Berlin. Das Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht - vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können.
Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Für einige potenzielle Antragsteller dürfte noch wichtiger sein, dass Mehrstaatigkeit generell zugelassen wird.
Das Integrationsministerium in Mainz teilte weiter mit, das Land unterstütze die Kommunen etwa mit Fortbildungen. Das Bundesinnenministerium müsse dringend die vollständigen Anwendungsvorschriften mit den Ländern abstimmen und in Kraft setzen, damit die Einbürgerungsbehörden der Kommunen Klarheit für das Anwenden der neuen Rechtslage erhielten.
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