Kommunen nutzen Spielraum für Erhebung der Grundsteuer
Die Kritik an der Grundsteuerreform war riesig. Der Vorstoß der Ampelregelung kam erst kurz vor dem Startschuss.
Die Kritik an der Grundsteuerreform war riesig. Der Vorstoß der Ampelregelung kam erst kurz vor dem Startschuss.
Die größeren Spielräume zur Erhebung der Grundsteuer werden von den rheinland-pfälzischen Kommunen genutzt. Die Zahl der Städte und Gemeinden, die unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien anwenden, bewege sich im mittleren zweistelligen Bereich, sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden. Wenige Wochen nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum Jahresbeginn hatten die Kommunen durch das neue Grundsteuerhebesatzgesetz ein Instrument zur Anpassung der Steuerlast an die Hand bekommen. Ahnen betonte, dass keine Kommune diese Möglichkeit in Anspruch nehmen müsse. Differenzierte Hebesätze könnten zudem auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.
Gegen die Grundsteuerpläne hatte es monatelang anhaltende Proteste der Wirtschaft und auch aus den Kommunen gegeben. Die Rede war von einem Bürokratiemonster. Es wurde die Sorge geäußert, dass weitere Steuererhöhungsspiralen drohten.
Politik hat sich über Jahrzehnte weggeduckt
Die Reform der Steuer war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das bis Ende 2024 geltende Bewertungssystem moniert hatte. Der Bund musste ein neues Grundsteuergesetz beschließen. Damit wurden auch neue Bewertungen für bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke nötig, darunter 2,5 Millionen Immobilien in Rheinland-Pfalz.
«Diese Grundsteuerreform ist deswegen ein Aufreger geworden, weil Politik sich über Jahrzehnte weggeduckt hat und die Bewertung der Grundstücke seit 60 Jahren nicht geändert wurde», kritisierte die Finanzministerin. Deswegen sei nun entscheidend, dass es nach dieser Reform eine regelmäßige Aktualisierung gebe, damit ein solcher Zustand nicht wieder eintrete.
Insgesamt sind nach Angaben des Finanzministeriums bis zum September 444.858 Einsprüche im Rahmen der Grundsteuerreform eingegangen.
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