Die Umsetzung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz stieß bei Kommunen und Kreisen auf Kritik. (Symbolbild)
Harald Tittel/dpa
Die Umsetzung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz stieß bei Kommunen und Kreisen auf Kritik. (Symbolbild)
Leistungen für Asylbewerber

Kommunen und Ministerin: Bezahlkarte kann kommen

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit Integrationsministerin Binz (Grüne) im Konflikt über die Ausgestaltung der Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt.

Die Bezahlkarte für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz kann nach Ansicht des Landkreis- und des Städtetags jetzt auch auf kommunaler Ebene zügig kommen. «Gemeinsam wurde eine abschließende Einigung erzielt, die noch im zweiten Quartal 2025 zur Einführung der Bezahlkarte auf kommunaler Ebene führen soll», teilte das Integrationsministerium nach einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden in Mainz mit. 

Es sei eine «schmale Positivliste» vereinbart worden, berichteten die geschäftsführenden Direktoren der beiden kommunalen Spitzenverbände, Andreas Göbel und Lisa Diener, nach dem Gespräch mit Ministerin Katharina Binz (Grüne). «Wir haben erreicht, was wir wollten», sagte Göbel. 

Die Bezahlkarte werde grundsätzlich über die Funktionen
Überweisung und Lastschrift verfügen, teilte Binz mit. Die Leistungsbehörde müsse auf Wunsch der Kommunen jede Iban freigeben, auf die eine Überweisung mittels Bezahlkarte erfolgen soll.

Eine allgemeine Überweisungsfunktion sei ausgeschlossen und die Bezahlkarte könne auch nicht für Überweisungen auf ein eigenes Konto genutzt werden. «Die Restriktionsfunktion bleibt erhalten», sagte Göbel.

Positivliste für Miete, ÖPNV und Handys

Mietzahlungen, Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr und Handyverträge sollten als Überweisungsmöglichkeiten möglich werden und auf die «schmale Positivliste» aufgenommen werden, erläuterten Diener und Göbel.

Das Ziel einer Lenkungsfunktion werde gegeben sein, sagte Diener. Sie räumte ein, dass es - zumindest am Anfang - auch einen Verwaltungsaufwand für jeden Besitzer der Karte geben werde.

Binz sprach von «einen ausgewogenen Rahmen, der einerseits klare landesweite Standards setzt und zugleich die kommunale Selbstverwaltung stärkt». 

Ein technisches Problem sehen die kommunalen Spitzenverbände nicht mehr. Denn das Ministerium hatte mitgeteilt, dass die Kommunen voraussichtlich im Verlauf dieses Quartals nach Zeichnung einer Kooperationsvereinbarung an der Bezahlkarte des Landes partizipieren könnten.

Bezahlkarten können seit Mitte März in allen sechs Aufnahmeeinrichtungen des Landes genutzt werden. Volljährige, alleinstehende Asylbewerber bekommen einen Betrag von 196 Euro. Davon könnten sie monatlich rund 130 Euro abheben. Das ist eine «Regelempfehlung» des Ministeriums. 

Flüchtlingsrat hat Bedenken 

Die Limitierung des monatlich Bargeldbetrages und die Einschränkung von Finanztransaktionsmöglichkeiten sind nach Ansicht des Flüchtlingsrats dagegen «diskriminierende Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht». Die Mitarbeiter der Kommunen seien zudem bei Leistungsberechnung, -bescheidung und -erbringung künftig noch viel stärker gefordert als ohnehin schon.

© dpa-infocom, dpa:250428-930-473152/2
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