Ein Mann hält in Hamburg eine Bezahlkarte in der Hand.
Marcus Brandt/dpa
Ein Mann hält in Hamburg eine Bezahlkarte in der Hand.
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Kommune will nach Stadtratsvotum Bezahlkarte einführen

Der bundesgesetzliche Rahmen ist gelegt: Asylbewerber können einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte statt als Bargeld erhalten. Eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz hat konkrete Pläne.

Als eine der wohl ersten kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz will Pirmasens nach einem entsprechenden Votum des Stadtrats eine Bezahlkarte für Asylbewerber einführen. «Die Karte soll künftig ausschließlich Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden, die keiner oder weniger als sechs Monate einer Arbeit nachgehen», teilte ein Sprecher der Stadt mit. Geflüchtete sollen dann - wie mit einer EC-Karte - bargeldlos einkaufen können.

«Das Abheben von Bargeld ist monatlich nur bis 150 Euro für Einzelpersonen oder den Haushaltsvorstand beziehungsweise 50 Euro für jedes weitere Familienmitglied möglich», betonte der Sprecher. Mit der Begrenzung soll unter anderem verhindert werden, dass Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überwiesen wird. Zunächst sollen 80 Geflüchtete eine Bezahlkarte erhalten - die übrigen sind ausgenommen, weil sie länger als sechs Monate in Beschäftigung sind. Hier bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Der Stadtrat hatte am 22. April einer Bezahlkarte zugestimmt. Die Kommune sieht die Einführung als Baustein ihres Pilotprojekts «Pirmasenser Weg», das seit Mai 2023 läuft. «Geflüchtete, die nach Pirmasens kommen, werden ab dem Tag der Ankunft vollumfänglich bei einer nachhaltigen Integration unterstützt», sagte der Sprecher.

Wer einen Job annehme, könne frei über seine Finanzen auf einem Konto verfügen. «Er ist dann nicht auf ein limitiertes Guthaben auf der Bezahlkarte angewiesen», sagte der Sprecher, «das ist ein Anreiz, sich in das Berufsleben zu integrieren.»

Der Bund hatte zuvor nach einigem Koalitionsstreit den gesetzlichen Rahmen für die Einführung der Bezahlkarte geschaffen.

© dpa-infocom, dpa:240504-99-911027/3
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