Das Land Rheinland-Pfalz kann sich eine Beteiligung des Bundes bei der Übernahme kommunaler Altschulden grundsätzlich vorstellen. Die Liquiditätskreditverschuldung der Kommunen sei mit länderübergreifenden Phänomenen verbunden, teilte das Finanzministerium in Mainz auf Anfrage mit. «Insofern ist der Bund in der Pflicht, seinen Beitrag bei der «Altschuldenlösung» zu leisten.» Das diene auch der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Es brauche dringend eine Lösung, denn gestiegene Zinssätze verschärften die Situation.
Im Koalitionsvertrag von 2021 hatte sich die Bundes-Ampel vorgenommen, Orte mit immensen Altschulden zu entlasten. Aus dem Mainzer Finanzministerium heißt es, damit der Bund einen Anteil übernehmen könne, brauche es eine Grundgesetzänderung. Dafür ist wiederum eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.
Die Schulden der rheinland-pfälzischen Kommunen sind im bundesweiten Vergleich hoch, sie würden also überdurchschnittlich profitieren. Anfang März teilte das Statistische Landesamt mit, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände im Land zum Jahresende 2022 bei Kreditinstituten und privaten Unternehmen mit 19,4 Milliarden Euro verschuldet gewesen sind. Im Schnitt seien das umgerechnet rund 4680 Euro Schulden pro Einwohner und Einwohnerin - 16 Prozent mehr als der Durchschnitt aller Flächenländer mit rund 4030 Euro.
Das Finanzministerium in Mainz verwies auf eigene Anstrengungen zur Lösung der Schulden-Problematik, konkret den Anfang 2023 im Land beschlossenen Schuldenschnitt, mit dem Liquiditätskredite im Umfang von drei Milliarden Euro übernommen werden. Mit Blick auf eine mögliche Beteiligung des Bundes in Zukunft teilte das Ministerium weiter mit: «Das Land geht davon aus, dass von den Ländern erbrachte Leistungen anerkannt werden.»
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