Das Gericht, der Angeklagte und seine Verteidiger stehen im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts.
Thomas Frey/dpa
Das Gericht, der Angeklagte und seine Verteidiger stehen im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts.
Extremismus

Kommissar sagt in zweitem Prozess um Brandanschlag aus

Hat ein 54-Jähriger 1991 einen Mann zu einem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft angestiftet? Ein leitender Ermittler sagt in dem Verfahren als Zeuge aus.

Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor über 30 Jahren hat ein leitender Polizeikommissar in dem Fall als Zeuge ausgesagt. Im Laufe der Ermittlungen sei deutlich geworden, dass der Angeklagte damals eine wichtige Rolle in der Skinhead-Szene gespielt habe, sagte der Beamte am Montag vor dem Oberlandesgericht in Koblenz.

Dem 54 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen vorgeworfen. Der Deutsche soll laut Bundesanwaltschaft damals ein Anführer in der Skinhead-Szene in Saarlouis gewesen sein und am Abend vor dem Brand bei einer Unterhaltung über andere Anschläge gesagt haben: «Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren.» Ein damaliger Bekannter sei, so die Anklage, davon beeinflusst und bestärkt worden und habe später den Brand gelegt. Der damals 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana verbrannte und starb bei dem Anschlag.

Das Oberlandesgericht hatte im vergangenen Jahr einen 52 Jahre alten Deutschen für den Brandanschlag unter anderem wegen Mordes verurteilt. Er habe das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt, hieß es. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Nach Angaben des Polizeikommissars soll der nun Angeklagte eine enge Bezugsperson des Verurteilten gewesen sein. Im Laufe der aktuellen Ermittlungen sei er unter anderem bei einem Treffen mit dem Verurteilten überwacht worden, sagte der Kommissar vor Gericht. Die Beamten hatten demnach auch die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Zu etwaigen Beweismitteln soll der Beamte in einem weiteren Prozesstermin befragt werden.

Zur damaligen Rolle des 54 Jahre alten Angeklagten hatte sein Strafverteidiger, Wolfgang Stahl, zum Prozessauftakt am vergangenen Dienstag gesagt: «Das ist durchaus denkbar, dass er da eine führende Person in der damaligen rechten, rechtsextremistischen Skinhead-Szene war.»

Der Angeklagte bestreitet laut seiner Verteidigung den zentralen Vorwurf. «Mein Mandant hat es immer bestritten, dass er Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte gutheißt», hatte sein Rechtsanwalt nach dem Prozessauftakt gesagt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird am (morgigen) Dienstag fortgesetzt.

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