Die Beschwerdeführer berufen sich auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Illustration)
Uli Deck/dpa
Die Beschwerdeführer berufen sich auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Illustration)
Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe verhandelt zu US-Drohneneinsätzen via Ramstein

Wie weit geht Deutschlands Verantwortung für US-Drohneneinsätze im Ausland, die über den Militärstützpunkt Ramstein laufen? Nach langem Rechtsstreit will das nun das oberste deutsche Gericht prüfen.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung der US Air Base Ramstein für Drohneneinsätze der amerikanischen Streitkräfte im Ausland. Die Beschwerdeführer sind zwei Jemeniten, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrem Heimatort getötet wurden.

Die Air Base Ramstein ist ein vom US-Militär genutzter Flugplatz in Rheinland-Pfalz. Bereits seit mehr als zehn Jahren gehen die jemenitischen Kläger an deutschen Gerichten dagegen vor, dass über eine Satelliten-Relais-Station in Ramstein teils tödliche Drohneneinsätze im Ausland gesteuert werden. Am Bundesverwaltungsgericht waren sie zuletzt gescheitert.

In Karlsruhe berufen sie sich nun auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflicht verletzt, die auch für im Ausland befindliche Ausländer gelte. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate später. (Az. 2 BvR 508/21)

© dpa-infocom, dpa:241217-930-319890/1
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