Gemäß Bundesartenschutzverordnung und Bundesnaturschutzgesetz gilt der Feuersalamander in Deutschland als «Besonders geschützt». (Symbolbild)
Martin Schutt/dpa
Gemäß Bundesartenschutzverordnung und Bundesnaturschutzgesetz gilt der Feuersalamander in Deutschland als «Besonders geschützt». (Symbolbild)
Nächtliches Verbot

Ignoranz mit Folgen: Ermittlungen nach Tiersterben

Autofahrer nutzen eine Straße trotz Sperre wegen Amphibienwanderung. Jetzt drohen Strafverfahren.

Nach dem Tod vieler geschützter Feuersalamander durch Autoverkehr auf einer Kreisstraße in der Pfalz hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Durch die Missachtung des nächtlichen Durchfahrtsverbots zwischen Wachenheim und Lindenberg seien etliche Tiere überfahren worden, teilten die Behörden in Neustadt/Weinstraße mit.

Da die Sperrung aufgrund der Amphibienwanderung auf der Kreisstraße 16 missachtet worden sei, ermittele nun die Kriminalinspektion wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Das Verfahren richte sich zunächst gegen unbekannt. Sollten Fahrer festgestellt werden, lande das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft.

© dpa-infocom, dpa:260318-930-831652/1
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