Höchstes Gericht verhandelt über AfD-Klage
Die AfD wehrt sich gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt jetzt über das entsprechende Landesgesetz.
Die AfD wehrt sich gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt jetzt über das entsprechende Landesgesetz.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt an diesem Freitag in Koblenz (10.00 Uhr) über die Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes. Die AfD hält das für einen «Willkürakt» und ein gegen sie gerichtetes Gesetz und hat deshalb das höchste Gericht im Land angerufen. Das Gesetz ist seit rund einem Jahr in Kraft.
Mit dem Gesetz wurden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie von Fraktionen eingeführt. Verweigern die Beschäftigten diese oder bestehen sie nicht, fließt kein Geld vom Staat mehr.
Schon mehr als 600 Mitarbeiter überprüft
Mehr als 600 Mitarbeiter wurden nach Angaben des Landtags bisher auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter hatte der Prüfung nicht zugestimmt und bekommt somit auch kein Steuergeld. Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei Betroffenen für die AfD.
Die AfD wird voraussichtlich von einem Rechtsanwalt sowie dem Abgeordneten und Anwalt Robin Classen vertreten.
Noch keine Entscheidung erwartet
Für den Landtag nehmen Vertreter des wissenschaftlichen Diensts an der Verhandlung teil. Vor einer solchen Verhandlung sollte man immer «die notwendige Demut mitbringen», sagte der neue Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU). «Aber wir sind gewappnet.»
Mit einer Entscheidung des Gerichtshofs wird am Freitag noch nicht gerechnet.
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