Das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist noch nicht rechtlkräftig. (Symbolbild)
Uwe Anspach/dpa
Das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist noch nicht rechtlkräftig. (Symbolbild)
Urteil

Haftstrafe in Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Ein Mann soll einen anderen nach einem verbalen Streit geschlagen haben. Das Opfer stirbt zwei Tage später. Nun gibt es eine Entscheidung des Gerichts.

Weil er einem 57 Jahre alten Mann mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben soll, was wohl zu dessen Tod führte, ist ein Angeklagter zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Frankenthal verurteilte den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tatmehrheit mit Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie eine Justizsprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 30 Jahre alte Angeklagte soll das Opfer im September 2023 in Neustadt/Weinstraße attackiert habe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von sechs Jahren gefordert. Die Verteidigung sprach sich hinsichtlich des Hauptvorwurfs für einen Freispruch aus. Für die weiteren Anschuldigungen - etwa Diebstahl, Sachbeschädigung und Beleidigung - sollte die Strafe neun Monate nicht überschreiten.

© dpa-infocom, dpa:240717-930-176334/1
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