Getöteter Zugbegleiter – Welche Strafe bekommt der Täter?
Fünf Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen Schaffner geht der Prozess dem Ende zu. Die Forderungen in den Plädoyers liegen weit auseinander.
Fünf Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen Schaffner geht der Prozess dem Ende zu. Die Forderungen in den Plädoyers liegen weit auseinander.
Im Prozess um einen getöteten Zugbegleiter in der Westpfalz fordert die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den Angeklagten. Der 26-Jährige habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Christian Horras in seinem Plädoyer am Landgericht Zweibrücken.
Die Tat sei «ein völlig sinnfreier Ausraster» aus einem nichtigen Grund gewesen - mit tödlicher Folge. Der Angeklagte habe dem Schaffner Anfang Februar bei einer Fahrkartenkontrolle nahe Landstuhl mit den Fäusten so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass dieser zwei Tage später im Krankenhaus starb.
Der Grieche hatte keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Daraufhin forderte ihn der Zugbegleiter auf, den Regionalexpress zu verlassen, berührte ihn dabei leicht - und es kam zum tödlichen Angriff.
Tötungsvorsatz?
Das äußere Geschehen ist belegt - auch, weil die komplette Tat auf Videos der Kameras im Zug festgehalten wurde. Eine Antwort auf eine zentrale Frage im Prozess sehe man dort aber nicht, sagte der Staatsanwalt. «Hatte der Angeklagte einen Tötungsvorsatz?» War es doch Totschlag oder Mord?
Nein, sagte der Staatsanwalt nach langen Ausführungen. Ein Tötungsvorsatz des Angeklagten lasse sich bei der Tat nicht erkennen. Der Grieche habe zugeschlagen, um sein Opfer zu verletzen und «um ihm eine Lektion zu erteilen», sagte Horras. Er habe aber nicht damit gerechnet, dass der Zugbegleiter stirbt.
«Es geht ihm gut, er steht wieder auf», soll der Angeklagte nach der Tat über den 36 Jahre alte Zugschaffner Serkan Çalar gesagt haben, als dieser bewusstlos geworden war. «Er hat die Folgen seines Tuns völlig falsch eingeschätzt», sagt der Staatsanwalt. Çalar aus Ludwigshafen starb am 4. Februar an einer Hirnblutung.
Tötungsvorsatz: Ja, sagen die drei Vertreter der Nebenklage für die Opferfamilie und fordern wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen eine lebenslange Haft. Er habe den Tod des Schaffners zumindest billigend in Kauf genommen, als er diesem die letzten drei Schläge mit voller Wucht versetzte, sagte Yalçın Tekinoğlu, Anwalt der Familie.
Familienangehörige bleiben aus Protest fern
Das Opfer sei da bereits in einer rückwärtigen Fallbewegung gewesen und bewusstlos geworden. Wollte er nur erreichen, den Schaffner K.o. zu schlagen, hätte er diese Schläge nicht mehr machen müssen. «Er hat massive Gewalt angewendet, die Folgen waren ihm klar», sagte Tekinoğlu.
Familienangehörige und Freunde des Opfers sind heute nicht mehr zum Prozess gekommen. Sie kritisieren, dass das Gericht keinen Hinweis erteilt hat, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht komme. Auch nach den Plädoyers gab es keinen Hinweis.
Verteidigerin: Angeklagter hatte Krise
Laut Verteidigerin Barbara Schamma war der Angeklagte mit Wohnsitz in Luxemburg zur Tatzeit in einem psychischen Ausnahmezustand. Er hatte seinen Job in Luxemburg verloren, finanzielle Verluste bei Bankgeschäften gemacht, musste sich Geld bei seiner Schwester leihen.
Er sei depressiv gewesen. Zudem habe er eine geringe Frustrationstoleranz und könne körperliche Nähe nicht ertragen. Als der Zugbegleiter ihn dann kontrolliert habe, sei noch die Sprachbarriere dazu gekommen, weil der Grieche Englisch und der Schaffner Deutsch gesprochen habe.
Dies habe bei ihm zu einem Gefühl der Frustration und Demütigung geführt, sagte Schamma. Der zweite Verteidiger Dimitrios Giannadakis sagte, der Schaffner habe den Angeklagten gegen die Brust geschubst - dann sei die Situation eskaliert.
Angeklagter voll schuldfähig
Sie forderten für den 26-Jährigen eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall, «der sich am unteren Bereich des Strafrahmens orientiert», sagte Giannadakis. Der Angeklagte schloss sich in seinem «letzten Wort» seinen Anwälten an.
Wenn von diesem Verfahren das Signal ausgehe, dass solche Straftaten milde bestraft würden, sei das «verheerend». Wenn das Gericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteile, dürfe die Strafe nicht unter zehn Jahren liegen, forderte Tekinoğlu.
Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der Angeklagte voll schuldfähig. Das Urteil wird am Donnerstag um 10.00 Uhr gesprochen.
Von Birgit Reichert, dpa
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