Weil das Gesetz erst jetzt durch den Landtag ging, herrschte auch nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform Unsicherheit ob der künftigen Steuerlast (Symbolbild).
Bernd Weißbrod/dpa
Weil das Gesetz erst jetzt durch den Landtag ging, herrschte auch nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform Unsicherheit ob der künftigen Steuerlast (Symbolbild).
Hebesätze

Gesetz gibt Kommunen mehr Spielraum bei Grundsteuer

Fortan sind in Rheinland-Pfalz unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien möglich. Damit sollen Gemeinden Schieflagen ausgleichen können, die mit der Reform verbunden sind.

Einige Wochen nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform ist rheinland-pfälzischen Kommunen ein Instrument zur Justierung der Steuerlast an die Hand gegeben worden. Der Landtag in Mainz verabschiedete am Abend das Grundsteuerhebesatzgesetz. 

Das Gesetz ist Folge der Tatsache, dass sich in einigen Gemeinden mit der Reform eine Verschiebung der Steuerlast hin zu Eigentümern von Wohnimmobilien abzeichnete. Nun steht es Kommunen offen, differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke einzuführen. 

Explizit begründen müssen Kommunen die Einführung differenzierter Hebesätze nicht. Das wurde mit einem Änderungsantrag der oppositionellen CDU-Fraktion, den der Landtag einstimmig beschloss, in die Novelle aufgenommen. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden.

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