Der Verdächtige wurde kurz nach der Tat festgenommen. (Archivbild)
Brandon Lee Posse/dpa
Der Verdächtige wurde kurz nach der Tat festgenommen. (Archivbild)
Gewalttat im Saarland

Gerichtsvollzieher mit Messer getötet - Mordanklage

Bei einer Zwangsräumung wird ein Gerichtsvollzieher mit einem Messer getötet. Die Staatsanwaltschaft geht von einer spontanen Tat des Bewohners aus, sieht aber Mordmerkmale als erfüllt an.

Nach dem gewaltsamen Tod eines Gerichtsvollziehers im Saarland hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken den mutmaßlichen Täter wegen Mordes angeklagt. Der 42-jährige Deutsche soll den 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher am Morgen des 25. November 2025 in Bexbach bei einer Zwangsvollstreckung mit einem Messer umgebracht haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Der Beschuldigte soll in der Wohnung mit einem Jagdmesser mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper des Gerichtsvollziehers eingestochen und ihn damit tödlich verletzt haben. Er soll zuvor die Zwangsräumung seiner Wohnung zunächst verbal verweigert haben. Als der Obergerichtsvollzieher eingetreten sei, habe er aus Wut über die Räumung unmittelbar auf ihn eingestochen. Die Staatsanwaltschaft geht von den Mordmerkmalen der niedrigen Beweggründe, Heimtücke sowie der grausamen Begehungsweise aus. Die Tat sei aber spontan und nicht geplant gewesen. 

Dem Beschuldigten werden außerdem Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Er war nicht vorbestraft.

Verdächtiger kurz nach Tat geständig

Der 42-Jährige aus dem Saarpfalz-Kreis wurde kurz nach der Tat festgenommen, ein Haftbefehl wurde erlassen. Zunächst war wegen Totschlags gegen ihn ermittelt worden. Das Landgericht Saarbrücken muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. In einem möglichen Prozess müssten die Richter dann auch über eine dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung für Straftäter entscheiden.

Den Angaben nach haben die Ermittlungen und ein eingeholtes forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten den dringenden Verdacht ergeben, dass der Beschuldigte an einer psychischen Krankheit leide, die mutmaßlich tatrelevant war und aufgrund derer er für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte. Deshalb sei er zwischenzeitlich in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Debatte über Sicherheit

Der tödliche Angriff entfachte eine bundesweite Diskussion über die Sicherheit von Gerichtsvollziehern. Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund forderte ein besseres Schutz- und Sicherheitskonzept wie stich- und schusssichere Westen. 

Im Saarland erhielten die Gerichtsvollzieher nach der Tat Schnittschutzschals. Auch andere Bundesländer reagierten. So stattete Baden-Württemberg seine Gerichtsvollzieher von Februar an vollständig mit Schutzausrüstung aus, darunter ballistische Schutzwesten mit Stichschutz. Thüringen weitete ebenfalls die Schutzvorkehrungen aus, so wurde für die Notrufpager der Gerichtsvollzieher eine Mithörfunktion eingerichtet. Auch eine freiwillige Ausstattung mit Schnitt- und stichfesten Handschuhen ist vorgesehen. Schleswig-Holstein übernimmt zu 100 Prozent die Kosten stichfester Schutzwesten für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.

Schweigeminute im Saarland

Das Saarland gedachte Ende November mit einer Schweigeminute des getöteten Gerichtsvollziehers. In der Staatskanzlei in Saarbrücken wurde ein Kondolenzbuch ausgelegt. «Diese Tat macht erneut deutlich, wie herausfordernd und gefährlich der Dienst für Recht und Ordnung ist», sagte Landtagspräsidentin Heike Winzent (SPD) bei einem weiteren Gedenken bei einer Plenarsitzung in Saarbrücken.

Die Tat von Bexbach war der zweite tödliche Angriff auf einen Staatsbediensteten innerhalb weniger Monate im Saarland. Am 21. August 2025 war in Völklingen ein 34 Jahre alter Polizist im Dienst erschossen worden.

Von Christiane Warnecke und Jan Brinkhus, dpa
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