Ein an Demenz erkrankter Mensch kann durchaus in der Lage sein, ein wirksames Testament zu errichten. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Pfalz) einer Mitteilung zufolge. In dem Fall hatte eine Neunzigjährige, die keine pflichtteilsberechtigten Angehörigen hat, kurz vor ihrem Tod vor einem Notar ihr Testament gemacht und dem Sohn einer Freundin ihr Anwesen in Ludwigshafen vermacht.
Der Testamentsvollstrecker argumentierte mit Arztbriefen, aus denen unter anderem eine «beginnende demenzielle Entwicklung» der Frau hervorging, die Seniorin sei bei der Beurkundung nicht mehr zu einer freien Entscheidung fähig gewesen. Mit seinem Eilantrag wollte er verhindern, dass der Sohn der Freundin das Haus erwirbt.
Das Gericht wies den Antrag ab. Es sei Sache des Testamentsvollstreckers, die Testierunfähigkeit der Frau zu beweisen. Dass ihm das im Hauptsacheverfahren gelingen kann, sei aber «nicht überwiegend wahrscheinlich». Bei den Unterlagen fehle es unter anderem an einer Einstufung des Grades der Demenz, ohne die keine verlässliche Aussage getroffen werden könne. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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