Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch.
Daniel Karmann/dpa/Archivbild
Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch.
Urteil

Gericht: AfD darf Saal in Annweiler für Bürgerdialog nutzen

Die AfD will in Annweiler einen Saal für einen Bürgerdialog nutzen - die Stadt wehrt sich. Nun hat ein Gericht entschieden.

Die Stadt Annweiler am Trifels muss der Bundestagsfraktion der AfD den Hohenstaufensaal für einen Bürgerdialog zur Verfügung stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entscheiden, wie es am Donnerstag in Koblenz mitteilte. Die Partei dürfe bei der Vergabe kommunaler Einrichtungen rechtlich nicht benachteiligt werden, hieß es zu Begründung. Das verstoße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit.

Die Stadt im Süden von Rheinland-Pfalz hatte der AfD den Saal für eine am Samstag geplante Bürgerdialog-Veranstaltung nicht zur Nutzung überlassen. Dagegen hatte die AfD einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht beantragt. Dieses lehnte den Antrag zunächst ab - unter anderem mit der Begründung, dass kein Mietvertrag vorliege. Der ersten Entscheidung des Verwaltungsgerichts widersprach nun das Oberverwaltungsgericht.

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