Der rheinland-pfälzische AfD-Vorsitzende Michael Frisch.
Arne Dedert/dpa
Der rheinland-pfälzische AfD-Vorsitzende Michael Frisch.
Parteien

Frisch wehrt sich gegen Entzug seiner Mitgliedsrechte

Der frühere rheinland-pfälzische AfD-Fraktionschef Michael Frisch hat sich im Streit nach seiner Abwahl gegen einen Entzug seiner Mitgliedsrechte in der Partei gewehrt. Das Bundesschiedsgericht der AfD habe nach seinem Einspruch entschieden, dass diese Maßnahme nicht umgesetzt werden könne, teilte Frisch am Mittwoch in Mainz mit. Dass er Kritik an der Entwicklungen in der Landespartei und bestimmten Verhaltensweisen der Parteispitze geübt habe, sei damit nicht als parteischädigend gewertet worden.

Frisch war Ende November als Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag in Mainz abgewählt worden, sein Nachfolger wurde Jan Bollinger. Anschließend trat Frisch, der Bollinger den Bruch von Vereinbarungen vorwarf, aus der Landtagsfraktion aus. Sein Abgeordnetenmandat behielt er jedoch.

Die Landespartei wiederum brachte daraufhin ein Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Partei- und Fraktionsvorsitzenden in Gang. Ein Sprecher der AfD Rheinland-Pfalz hatte danach erklärt, zu einem Ausschlussverfahren gebe es laut Satzung die Möglichkeit, ein Mitglied von der Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte auszuschließen. Das schließe den gegebenenfalls vorübergehenden Verlust von Parteiämtern ein.

Eine Entscheidung des Landesschiedsgerichts für einen Entzug seiner Mitgliedsrechte aus der Partei wurde nach Angaben von Frisch vom Bundesschiedsgericht der AfD aufgehoben. Das Parteiausschlussverfahren gegen ihn laufe noch. Die AfD-Fraktion in Mainz wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern.

© dpa-infocom, dpa:231220-99-365337/3
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten