Die Behörde ermittelt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (Archivbild)
Uli Deck/dpa
Die Behörde ermittelt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (Archivbild)
Bundesanwaltschaft

Folter in syrischem Geheimdienstgefängnis? Mann festgenommen

In Syrien soll ein Gefängniswärter an der Misshandlung von Gefangenen beteiligt gewesen sein. In Deutschland sitzt er dafür nun in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft hat in Rheinland-Pfalz einen mutmaßlichen ehemaligen Wärter eines syrischen Geheimdienstgefängnisses festnehmen lassen. Er soll unter anderem an weit über 100 Verhören beteiligt gewesen sein, bei denen Gefangene körperlich schwer misshandelt wurden, so die Karlsruher Behörde. Zahlreiche Inhaftierte starben demnach an den Folgen der Misshandlung und den Haftbedingungen.

Der Beschuldigte soll von April 2011 bis April 2012 in dem vom syrischen Allgemeinen Geheimdienst betriebenen Gefängnis in der syrischen Hauptstadt Damaskus gearbeitet haben. Auf Anweisung seiner Vorgesetzten soll er die Inhaftierten auch nachts drangsaliert haben, in dem er sie an der Decke aufhängte oder mit kaltem Wasser übergoss, heißt es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Bei Verhören seien die Gefangenen etwa durch Stromstöße oder Schläge mit Kabeln misshandelt worden.

Die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde wirft dem Syrer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter, Freiheitsberaubung und Tötung vor. Beamte des Bundeskriminalamts nahmen ihn den Angaben zufolge am Dienstag im pfälzischen Pirmasens fest. Anschließend wurde er in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt, der den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug setzte. Er ist nun in Untersuchungshaft.

Früherer Prozess wegen ähnlichen Vorwürfen in Koblenz

Dass solche schweren Verbrechen auch in Deutschland verfolgt und angeklagt werden können, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip. Das erlaubt die weltweite Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen, die im Ausland begangen wurden und keinen Bezug zum Inland haben. Zu den Völkerrechtsverbrechen zählen zum Beispiel Kriegsverbrechen oder – wie im Fall der jüngsten Festnahme – Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der aktuelle Fall erinnert an einen Prozess gegen einen Syrer, bei dem vor einigen Jahren am Oberlandesgericht Koblenz das Weltrechtsprinzip angewandt wurde. Nach damaligen Angaben der Bundesanwaltschaft handelte es sich um den weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien. 

In dem von April 2020 bis Januar 2022 dauernden Prozess wurde ein ehemaliger Vernehmungschef eines Gefängnisses des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus verurteilt. Er soll für die Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Nach seiner Flucht nach Deutschland wurde er von Folteropfern erkannt und 2019 festgenommen. Auch der damals verurteilte Syrer arbeitet, wie der nun festgenommene Mann, in der Abteilung 251 und beging die Verbrechen laut Gericht zwischen 2011 und 2012.

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