Flussbestattung oder Urne im Garten Ausnahme statt Regel
Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gilt als das innovativste in ganz Deutschland. Es ermöglicht viele neue Formen der Bestattung. Doch bisher werden diese kaum in Anspruch genommen.
Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gilt als das innovativste in ganz Deutschland. Es ermöglicht viele neue Formen der Bestattung. Doch bisher werden diese kaum in Anspruch genommen.
Flussbestattung, Erinnerungsstücke aus Totenasche oder die Urne zu Hause im Garten: Dank eines seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestattungsgesetzes sind in Rheinland-Pfalz neue Formen der Bestattung möglich, viel mehr als in anderen Bundesländern. Der Bestatterverband Rheinland-Pfalz zieht nun eine erste Bilanz: Das Interesse an neuen Bestattungsformen sei da, doch noch hielten sich die Zahlen in Grenzen.
Aktuell machten die neuen Bestattungsformen nur einen Bruchteil aller Bestattungen im Land aus, heißt es von dem Verband. «Es ist aktuell kein Friedhofssterben zu verzeichnen», sagte der Vorsitzende Patrick Merscher. Denn Friedhöfe seien Orte, an denen jeder trauern könne. Das Gesetz schaffe jedoch mehr Wahlmöglichkeiten für besondere Wünsche.
Flussbestattungen: Viel Aufmerksamkeit, wenig Fälle
Vor allem die Flussbestattung hatte im Vorfeld für große Aufmerksamkeit gesorgt, sie ist inzwischen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich in Rhein, Mosel, Saar und Lahn möglich. Bisher spielt sie laut dem Verband aber eine marginale Rolle.
Der Verband, der seinen Sitz in Düsseldorf hat, kommt nach eigenen Angaben auf 218 Mitgliedsunternehmen. 49 davon beteiligten sich an einer Umfrage des Verbandes und sprachen von 22 Flussbestattungen. Der Verband schätzt, dass hochgerechnet auf alle Mitgliederbetriebe bisher etwa 50 bis 60 Flussbestattungen durchgeführt worden sein dürften. Laut dem Verband sterben in Rheinland-Pfalz jährlich rund 50.000 Menschen.
Flussbestattungen seien also eine sehr seltene Ausnahme, sagt Merscher. Gründe dafür könnten unter anderem lange Bearbeitungszeiten, wenige verfügbare Schiffsunternehmen und eine geringe Auswahl an geeigneten Urnenmodellen sein, heißt es von dem Bestatterverband.
Möglich macht das neue Bestattungsgesetz unter anderem auch Tuchbestattungen ohne religiöse Motive. Dabei werden die Verstorbenen in einem Tuch statt in einem Sarg in der Erde bestattet. Diese Form sei bei den befragten Bestattern bisher nicht nachgefragt worden, teilte der Verband mit und erklärte weiter, viele Friedhöfe hätten dafür auch keine Grabfelder.
Mehr Menschen setzen sich mit Thema Tod und Trauer auseinander
Der Verbandsvorsitzende geht davon aus, dass die neuen Bestattungsformen in den nächsten Jahren zunehmen werden. «Die Leute informieren sich aktuell über die neuen Möglichkeiten und setzen sich stärker mit dem Thema Tod und Trauer auseinander», erläuterte er.
Das sehe man auch daran, dass mehr Menschen Vorsorgeverträge bei den Bestattern abschlössen. Darin werde auch die Bestattungsart festgelegt. Der Verband sprach von 67 Vorsorgeverträgen für Flussbestattungen, 184 für Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen und 211 für die Aufbewahrung der Urne zu Hause bei den befragten Bestattern.
Verbesserungsbedarf bei bürokratischer Umsetzung
Bei der bürokratischen Umsetzung der neuen Bestattungsformen sieht der Verband Verbesserungsbedarf. Etwa die Totenfürsorgeverfügung bereite Probleme. Diese Verfügung sei mit dem neuen Bestattungsgesetz eingeführt worden, erläuterte Patrick Merscher. Wenn man nach den neuen Bestattungsmöglichkeiten beigesetzt werden wolle, müsse der Verstorbene die Verfügung zu Lebzeiten ausfüllen und unterschreiben.
Problematisch sei, dass man die Echtheit des Dokuments bisher kaum prüfen könne. «Wir können höchstens den Personalausweis danebenlegen und die Unterschriften vergleichen», sagte Merscher. Wünschenswert sei eine zusätzliche Beglaubigung beispielsweise durch Bürgermeister oder eine Behörde.
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