Festnahmen bei Durchsuchungen gegen mutmaßliche Schleuser
Die Polizei hat drei Tatverdächtige festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, chinesische Frauen eingeschleust und als Prostituierte beschäftigt zu haben.
Die Polizei hat drei Tatverdächtige festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, chinesische Frauen eingeschleust und als Prostituierte beschäftigt zu haben.
Bei einer Durchsuchungsaktion gegen mutmaßliche Schleuser sind in Hessen und Rheinland-Pfalz drei Tatverdächtige festgenommen worden. Sie sollen gewerbs- und bandenmäßig chinesische Frauen eingeschleust und als Prostituierte beschäftigt haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und die Bundespolizei mitteilten. Dem Zugriff seien umfangreiche Ermittlungen vorangegangen. Eine Festnahme erfolgte demnach in Ludwigshafen, die zwei weiteren in Mainz-Kostheim und Ginsheim-Gustavsburg.
Ein vierter Beschuldigter, Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde in Hessen, soll Termine für anstehende Kontrollen von Wohnungen verraten haben. Die drei festgenommenen Beschuldigten im Alter zwischen 44 und 69 Jahren sollen zwischen Januar und Juni 2024 zwölf Frauen aus China als Prostituierte beschäftigt und beherbergt haben. Die Frauen hätten keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse gehabt.
Prostitution mit Haus- und Hotelbesuchen
Eine 51-Jährige soll den Bordellbetrieb geführt haben. Sie habe Inserate geschaltet, Tagesterminwohnungen angemietet, Preise festgelegt und die Einnahmen überwacht. Auch Haus- und Hotelbesuche habe es gegeben. Die Frau soll in ihrem Bordellbetrieb zudem seit 2019 mehr als eine halbe Million Euro an Sozialabgaben und Steuern hinterzogen haben.
Die zwei anderen Beschuldigten hätten unter anderem Telefon- und Fahrdienste geleistet, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Wohn- und Geschäftsräumen sowie einem Bordellbetrieb in Wiesbaden, Hochheim, Biblis, Ginsheim-Gustavsburg, Bürstadt und Bischofsheim statt. Mehr als 200 Beamte seien im Einsatz gewesen. Sie stellten Mobiltelefone und Datenträger sicher. Auch Bargeld und Schmuck seien aufgrund eines Arrestbeschlusses sichergestellt worden, um Gewinne aus mutmaßlichen Straftaten abschöpfen zu können.
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