Fernis fordert einfacheren Datenschutz im Kampf gegen Gewalt
Häusliche Gewalt, Abschiebung und Belastung von Vermietern nach Naturkatastrophen: Der Rheinland-Pfälzer Fernis (FDP) hat drei Themen für die Justizministerkonferenz im Gepäck.
Häusliche Gewalt, Abschiebung und Belastung von Vermietern nach Naturkatastrophen: Der Rheinland-Pfälzer Fernis (FDP) hat drei Themen für die Justizministerkonferenz im Gepäck.
Häusliche Gewalt früher erkennen, Abschiebeverfahren beschleunigen - und nach Naturkatastrophen die wirtschaftlichen Risiken für Mieter und Vermieter fairer verteilen. Das sind die Ziele von drei Beschlussvorlagen, über die die Justizministerkonferenz auf Antrag von Rheinland-Pfalz entscheiden soll. Die Minister der Länder kommen an diesem Freitag in Leipzig zu ihrer Herbsttagung zusammen.
«Die Zahlen häuslicher Gewalt sind besorgniserregend hoch», sagt Justizminister Philipp Fernis (FDP). «Durch die gute Zusammenarbeit vieler verschiedener Stellen wie der Polizei, den Staatsanwaltschaften, Interventionsstellen, Jugendämtern, Frauenhäusern und medizinischen Einrichtungen in Hochrisikofällen können wir Gefährdungslagen oft früher erkennen und eingreifen.» Doch der dafür erforderliche Informationsaustausch zwischen diesen Stellen setze in vielen Fällen zu aufwendige datenschutzrechtliche Prüfungen voraus.
Datenschutz soll Kampf gegen häusliche Gewalt nicht erschweren
Insbesondere Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) solle daher prüfen, ob für die Strafverfolgungsbehörden eine Rechtsgrundlage geschaffen werden könne. «Das Datenschutzrecht darf dem effektiven Kampf gegen häusliche Gewalt nicht entgegenstehen», betonte Fernis.
Fairer Ausgleich für Mieter und Vermieter nach Naturkatastrophen
Wenn nach einer Naturkatastrophe wie der Ahrflut vor gut vier Jahren eine Wohnung unbewohnbar wird, muss der Vermieter für den Ersatz, also eine andere Wohnung oder ein Hotelzimmer, finanziell aufkommen. «Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Ausdruck eines zu Recht hohen Mieterschutzes in Deutschland», betonte Fernis. «In Ausnahmesituationen wie der schrecklichen Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 kommen sie aber an ihre Grenzen und können zu einer unangemessenen Belastung des Vermieters führen.»
Vermieter nicht über Gebühr zur Kasse bitten
«Natürlich stellen diese Situationen für beide Parteien des Mietvertrags eine außergewöhnliche Belastung dar, in der ein angemessener Ausgleich gefunden werden muss», sagte der Minister. Vermietern dürfe aber nicht das Risiko aufgebürdet werden, über Jahre hinweg die Kosten für Ersatzwohnraum des Mieters bezahlen zu müssen, während sie gleichzeitig für die Renovierung der beschädigten Mietwohnung aufkommen müssten. «Wir müssen den wichtigen Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter für den Fall von Katastrophenlagen daher neu bewerten.»
Wohnungsdurchsuchung bei Asylverfahren
Fernis will zudem die Verwaltungsgerichte bei Wohnungsdurchsuchungen mit dem Ziel der Abschiebung entlasten. Anstelle einer ganzen Kammer solle der Einzelrichter über die Anordnung entscheiden. In einigen Bundesländern seien nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Amtsgerichte zuständig. Und dort entscheiden bereits einzelne Richter darüber, ob eine Wohnung nach einem ausreisepflichtigen Flüchtling durchsucht werden darf. «Dieses Ungleichgewicht wollen wir im Interesse noch zügigerer Verfahren und zur Entlastung der Verwaltungsgerichte beheben.»
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