Wer per Brief wählen will, muss den Wahlschein bei seiner Gemeinde oder Stadt beantragen. (Symbolbild)
Marijan Murat/dpa
Wer per Brief wählen will, muss den Wahlschein bei seiner Gemeinde oder Stadt beantragen. (Symbolbild)
Bundestagswahl

Erste Briefwahlzettel unterwegs: Worauf muss man achten?

Hier ein Kreuz, da eine Unterschrift und in welchen Umschlag kommt das nochmal? Bei der Briefwahl gibt es viele Dinge zu beachten. Die wichtigsten Infos im Überblick.

In weniger als zwei Wochen wählt Deutschland einen neuen Bundestag – und langsam flattern in Rheinland-Pfalz die ersten Briefwahlunterlagen in die Briefkästen. Wie funktioniert die Stimmabgabe per Brief? Und wer zahlt eigentlich das Porto?

So läuft die Briefwahl ab

Wer per Brief wählen will, muss den Wahlschein bei seiner Gemeinde oder Stadt beantragen. Das geht persönlich oder schriftlich sowie vielerorts online. Per Telefon ist es nicht möglich. 

Man kann etwa den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und zurückschicken – man muss aber nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten. Wichtig: Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift müssen angegeben werden. 

Nachdem der Antrag gestellt wurde, kommen die Wahlunterlagen per Post nach Hause. Sie können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden, dann kann auch direkt vor Ort gewählt werden.

Wann kommt der Brief?

Das hängt vom Zeitpunkt des Antrags und der Kommune ab. In Trier etwa wurden schon am Donnerstag rund 19.000 Anträge bearbeitet und Stimmzettel zurückgeschickt, hieß es. Weitere Stimmzettel sollen laut einem Sprecher diese Woche ankommen und an die Antragssteller verschickt werden.

Koblenz startete am 5. Februar mit dem Versand, wie ein Sprecher sagte. Neustadt an der Weinstraße begann einen Tag später und gibt die Postlaufzeiten mit mindestens drei bis sechs Tagen an. In Worms wurden am Freitag alle bis dahin vorliegenden Anträge bearbeitet und die Wahlscheine versandt – etwa 13.500. Kaiserslautern verschickte laut Sprecher ebenfalls am Freitag die ersten Unterlagen. 

Ist dieses Jahr etwas anders?

Eigentlich nicht, aber der vorgezogene Wahltermin macht den Kommunen Zeitstress. «Wir haben erst seit vergangener Woche Stimmzettel, die Bürger können aber schon länger Briefwahl beantragen. Man musste also viele Anrufe beantworten und den Menschen erklären, dass wir ihnen noch gar nichts schicken konnten», sagte der Sprecher der Stadt Trier. «Alles, was sonst innerhalb von etwa sechs Wochen zu erledigen war, muss jetzt in zweieinhalb Wochen passieren.»

«Die Herausforderungen werden bundesweit ähnlich sein und betreffen unter anderem die Postlauflaufzeiten, bei uns kam noch hinzu, dass es Streiks bei der Post gab», hieß es aus Neustadt an der Weinstraße. Außerdem sei ein Teil der Stimmzettel wegen Krankheitsfällen beim Dienstleister verspätet geliefert worden. Die Stadt empfiehlt wegen der Postlaufzeiten deshalb auch, die Wahlbriefe persönlich zurückzubringen und nicht mit der Post zu verschicken.

Das müssen Wählerinnen und Wähler ausfüllen

Liegt der Zettel zu Hause, muss er ausgefüllt und richtig verpackt zurückgeschickt werden. Wählerinnen und Wähler erhalten einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt.

  • Erststimme: Auf der linken Seite des Stimmzettels wird ein Kreuz gemacht. Mit diesem wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt.
  • Zweitstimme: Auf der rechten Seite wird ebenfalls ein Kreuz gemacht. Mit diesem entscheidet man sich für eine Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmen legen fest, wie viele Sitze die Parteien im Parlament bekommen.
  • Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt.
  • Auf dem Wahlschein muss eine Versicherung an Eides statt ausgefüllt werden. Dafür wird das Datum eingetragen und unterschrieben.
  • Der Stimmzettelumschlag und der Wahlschein kommen dann zusammen in den roten Wahlbriefumschlag. Der wird zugeklebt und kann verschickt oder an der aufgedruckten Stelle abgegeben werden.

Bis wann muss der Brief abgeschickt werden – und wer zahlt das?

Der Wahlbrief muss am Wahltag spätestens um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle sein. Später eingegangene Briefwahlstimmen werden nicht mehr berücksichtigt. Das Risiko dafür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst. Wird es mit der Postzeit also knapp, lieber selbst einwerfen oder abgeben. Innerhalb von Deutschland muss der Brief nicht frankiert werden.

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