Der Angeklagte (3.v.l.) steht beim Prozessauftakt um die tödliche Amokfahrt in Trier erneut vor Gericht.
Harald Tittel/dpa
Der Angeklagte (3.v.l.) steht beim Prozessauftakt um die tödliche Amokfahrt in Trier erneut vor Gericht.
Staatsanwaltschaft

Erneut lebenslang für Trierer Amokfahrer gefordert

Die Plädoyers im neuen Amokprozess fielen aus wie im ersten Verfahren. Staatsanwaltschaft und Opferanwälte forderten lebenslang wegen mehrfachen Mordes. Nur von der Verteidigung gab es Neues.

Im neu aufgerollten Mordprozess um die Amokfahrt in Trier hat die Staatsanwaltschaft erneut lebenslange Haft für den Amokfahrer gefordert. Der Mann habe sich des sechsfachen Mordes aus Heimtücke schuldig gemacht, als er am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen und in hohem Tempo durch die Fußgängerzone raste und zielgerichtet Passanten anfuhr, wie Oberstaatsanwalt Eric Samel am Donnerstag in seinem Plädoyer am Landgericht Trier sagte. Zudem habe der Angeklagte versucht, 18 weitere Menschen zu töten, die teils schwer verletzt wurden.

Bei dieser ungewöhnlich «brutalen und grausamen Tat» liege eine besondere Schwere der Schuld vor. «Der Angeklagte hat eine ganze Stadt traumatisiert und es interessiert ihn nicht», sagte Samel mit Blick darauf, dass der 54-Jährige bis heute keine Reue gezeigt habe. Da der Amokfahrer an einer paranoiden Schizophrenie mit wahnhafter Störung leide, werde die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus empfohlen. Es sei davon auszugehen, dass er auch in Zukunft weitere schwere Straftaten begehen werde.

Der jetzige Prozess habe schlussendlich zu keinem anderen Ergebnis geführt als das erste Verfahren, sagte Samel. Dass der angeklagte Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wird in der Teil-Neuauflage nicht verhandelt. Im neuen Prozess standen Vorsatz und Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus. Das psychiatrische neue Gutachten hatte die Aussagen des Erstgutachters bestätigt: Wegen seiner psychischen Erkrankung und seinem Wahn sei der Amokfahrer vermindert schuldfähig.

Es seien die «nicht erfüllten Wahnvorstellungen» des Angeklagten gewesen, die Anlass für die Tat waren, sagte Samel. Der gelernte Elektroinstallateur sei frustriert gewesen, weil er seit Jahrzehnten vergeblich darum gekämpft habe, 500.000 Euro zu bekommen, die ihm für eine angebliche Versuchsreihe mit einem radioaktiven Mittel zugestanden hätten.

Die Tat sei keine spontane gewesen, sagte der Oberstaatsanwalt. Er habe sie Tage vorher geplant und sogar seinen Nachlass geregelt. Nach der Tat habe er grinsend am Auto auf die Polizisten und seine Festnahme gewartet. «Er war zwar wahnhaft in seinen Gedanken, aber er wusste, was er tat.» Insofern sei er vermindert schuldfähig, aber nicht schuldunfähig.

Bei der Amokfahrt waren fünf Menschen unmittelbar getötet worden, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar dieses Jahres starb ein weiterer Mann an den direkten Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.

Die Opferanwälte schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. In deren Plädoyers kam das große Leid zutage, das die Amokfahrt über sie gebracht hat: «Der Schmerz der Familie sitzt so tief, dass er nicht in Worte zu fassen ist», sagte eine Anwältin der Familie der getöteten Studentin. Man hoffe, dass der Amokfahrer «nie wieder auf freien Fuß» komme. Mehrere Anwälte forderten, dass das Verfahren nun endlich zu Ende gehe. Es sei eine große Belastung für die Angehörigen.

Der Verteidiger des Angeklagten sagte, es könne laut psychiatrischen Gutachten nicht ausgeschlossen werden, dass der Amokfahrer schuldunfähig sei. Daher fordere er einen Freispruch und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, sagte Anwalt Frank K. Peter. Eine besondere Schwere der Schuld sei wegen der Erkrankung seines Mandanten nicht gegeben.

Über seine Anwältin Martha Schwiering ließ der Angeklagte noch eine Stellungnahme verlesen, bei der etliche Opferanwälte aufstanden und den Gerichtssaal verließen. Darin listete er auf, welche Zeugen seiner Ansicht nach nicht die Wahrheit gesagt hätten. Darunter nannte er auch Aussagen von Anwälten und Polizisten, die im Prozess als Zeugen geladen waren. Auch die Videoaufzeichnung seiner polizeilichen Vernehmung sei manipuliert worden, ließ er erklären. Ein letztes Wort wollte er danach nicht mehr abgeben.

Der zuletzt arbeits- und wohnsitzlose Mann war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Nach Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Rechtsfehlern in Teilen aufgehoben. Das Urteil soll am 6. Mai gesprochen werden.

Von Birgit Reichert, dpa
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