Die Johannes Gutenberg-Universität ist die größte Hochschule in Rheinland-Pfalz. (Archivfoto)
Fredrik von Erichsen/dpa
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Hochschulen

Ende für Zweitstudiengebühren - Kabinett beschließt Novelle

Die Abschaffung dieser Gebühren und das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind zwei zentrale Punkte des Entwurfs. Der könnte noch vor dem Sommer Gesetzeskraft erlangen.

Die Abschaffung der Gebühren für ein Zweitstudium in Rheinland-Pfalz hat eine wichtige Hürde genommen. Das Kabinett in Mainz beschloss eine Novelle des Hochschulgesetzes, die unter anderem genau das vorsieht. Außerdem soll verankert werden, dass Hochschulen für angewandte Wissenschaften, frühere Fachhochschulen, auch das Promotionsrecht bekommen und dass Bezüge von Präsidiumsmitgliedern von Hochschulen veröffentlicht werden, wie das Wissenschaftsministerium mitteilte. 

«Mit den neuen Vorschriften machen wir die Hochschullandschaft noch sozialer, offener, digitaler, internationaler und transparenter», sagte Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD). Der Gesetzentwurf soll dem Ministerium zufolge im April in den Landtag kommen und könnte dann noch vor der Sommerpause des Parlaments dort beschlossen werden.

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