Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal. (Archivbild)
Boris Roessler/dpa
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Konsequenz aus der Flutkatastrophe im Ahrtal. (Archivbild)
Hochwasserschutz

Einigkeit beim Hochwasserschutz im Landtag

Die Pläne sind eine Konsequenz aus der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal vor vier Jahren. Regierung und Opposition sind sich beim eingeschlagenen Weg einig.

Die Pläne der rheinland-pfälzischen Ampelregierung für mehr Schutz vor Hochwasser kommen im Landtag gut an. Der Gesetzentwurf von Umweltministerin Katrin Eder sieht Randstreifen an allen Gewässern und die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Land vor. Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und die Zunahme von Starkregen zeigten, dass der Hochwasserschutz verbessert werden müsse, sagte die Grünen-Politikerin im Parlament in Mainz. 

Auf einem fünf Meter breiten Streifen um alle Gewässer soll künftig nicht mehr gebaut oder irgendetwas abgelegt werden, auch nicht vorübergehend. Das gilt nach den Plänen auch für Container oder Holz. Vorgesehen ist in dem Gesetzentwurf jedoch ein Bestandsschutz. Überschwemmungsgebiete müssen demnach künftig nicht mehr mit langwierigen Verordnungsverfahren festgelegt werden, sondern werden direkt gesetzlich ausgewiesen.

Politiker der Landtagsopposition begrüßten die Pläne der Landesregierung bei der Aussprache im Parlament. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung. Wichtig sei gerade für die Landwirte und Grundstücksbesitzer, dass es einen Bestandsschutz gebe. Die Fläche von fünf Metern für den Schutzstreifen sei ein guter Kompromiss.

© dpa-infocom, dpa:250911-930-26368/1
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