Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren hatten gestanden, Luise am 11. März erstochen zu haben. Das Mädchen war laut Obduktion verblutet, ihre Leiche wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu NRW in Rheinland-Pfalz gefunden. Die brutale Tat, das junge Opfer und das kindliche - damit strafunmündige - Alter der mutmaßlichen Täterinnen hatten bundesweit schockiert. Einen Strafprozess gibt es daher nicht, die Ermittlungen waren im September eingestellt worden.
Die Hinterbliebenen haben vor dem Landgericht Koblenz allerdings Zivilklage gegen die beiden minderjährigen Täterinnen eingereicht, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag berichtete. Für die erlittenen Qualen des zwölfjährigen Mädchens fordert die Familie unter anderem ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro sowie je 30.000 Euro Hinterbliebenengeld für die nächsten Angehörigen. Sie machen laut Gericht geltend, bis heute erheblich unter dem Tod Luises zu leiden. Insgesamt gehe es um einen Streitwert von rund 160.000, schilderte der Sprecher. Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden. Die Zeitung «Westfalenpost» hatte zuvor berichtet.
An der Gesamtschule, den Luise besucht hatte, wird für Schülerinnen und Schüler in der kommenden Woche ein Trauerraum geöffnet. Einen zentralen Gedenkort plant die Stadt nicht. Thomas Ijewski, der die Familie der getöteten Schülerin eng betreut, appellierte im Namen der Hinterbliebenen, Luises Grab als privaten Trauerbereich zu respektieren und fernzubleiben.
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