Eigenanteil für Pflege im Heim steigt im Saarland erneut
Seit Jahren wachsen die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Familien - und die Zuzahlungen gehen erneut nach oben. Der Verband der Ersatzkassen hat daher klare Forderungen.
Seit Jahren wachsen die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Familien - und die Zuzahlungen gehen erneut nach oben. Der Verband der Ersatzkassen hat daher klare Forderungen.
Pflegebedürftige Menschen im Saarland müssen für einen Heimplatz einen immer größeren Betrag aus eigener Tasche bezahlen. Im Durchschnitt waren zum 1. Juli im ersten Jahr im Heim 3.166 Euro im Monat fällig, das sind 166 Euro mehr als noch ein Jahr zuvor, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergibt. Bundesweit liegt das Saarland damit weit über dem bundesweiten Durchschnittswert für das erste Jahr im Heim von 2.871 Euro pro Monat. Das sind 211 Euro mehr als noch Mitte 2023.
Die Belastungen wachsen damit trotz angehobener Entlastungszuschläge weiter, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Heimjahr stieg die Zuzahlung im Saarland im Schnitt auf 2.104 Euro im Monat. Das sind 81 Euro mehr als zum 1. Juli 2023, wie aus den Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Mehr als nur Pflegekosten
In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Bewohnerinnen und Bewohner im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. In die Auswertung zum 1. Juli einbezogen wurden erstmals auch Ausbildungskosten, die ebenfalls von den Heimen weitergegeben werden. Dieser Posten sei auch in die Vergleichswerte zum 1. Juli 2023 eingerechnet worden, hieß es.
Reichen das eigene Vermögen und Einkommen wie etwa die Rente nicht aus, um die Kosten für einen Platz im Pflegeheim zu decken, springt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt mit ein. Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, wer darin versichert ist und bei dem ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar 2024 erhöht wurden. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 statt zuvor 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund für den wachsenden Eigenanteil sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.
Ersatzkassen sehen Länder in der Pflicht
Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, sagte mit Blick auf die weiter steigende Eigenbeteiligung: «Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren.» Allein die durch sie vorgesehene Übernahme der Investitionskosten würde Bewohnerinnen und Bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten. Auch sei es Aufgabe des Staates, Ausbildungskosten zu übernehmen. Dies müsse im Rahmen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten Pflegereform gelöst werden.
Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Zum Ersatzkassenverband gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.
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