Dieter Kugelmann, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz.
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Dieter Kugelmann, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz.
Jubiläum

Datenschutzbeauftragter sieht große Herausforderungen

Rheinland-Pfalz war Vorreiter beim Datenschutz. Es hatte das weltweit dritte Datenschutzgesetz. Dessen 50. Geburtstag wird gefeiert und zum Anlass für einen Blick nach vorn genommen.

Gerade bei großen Zukunftsthemen wie Künstliche Intelligenz (KI), der Biotechnologie oder der Digitalisierung der Verwaltung steht der Datenschutz nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten vor großen Herausforderungen. «Wir lernen jeden Tag dazu, es gibt immer wieder technische Neuerungen, die wie so vieles Chancen und Risiken bergen, die also gut oder schlecht sein können», sagte Dieter Kugelmann der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

Letztlich gehe es beim Datenschutz um den Grundrechtsschutz für die Menschen. Die Grundlagen dafür habe in Rheinland-Pfalz das am 25. Januar 1974 in Kraft getretene Landesdatenschutzgesetz gelegt. Das macht Behörden Auflagen beim Umgang mit Daten. Der 50 Geburtstag des seinerzeit erst dritten Gesetzes dieser Art weltweit - nach Hessen und Schweden - wird an diesem Mittwoch bei einem Festakt (16.30 Uhr) im Plenarsaal des Landtages gefeiert.

«Da waren schon Grundzüge drin, die im Prinzip heute mehr oder weniger noch gelten und die im Zuge der Digitalisierung vielleicht sogar an Bedeutung gewinnen», sagte Kugelmann. Dass es im Land Rheinland-Pfalz und seiner Verwaltung seit nunmehr 50 Jahren ein Bewusstsein für Datenschutz gebe, sei gut. «Das sind 50 Jahre mit der Erfahrung, dass das kein kalter bürokratischer Monolith ist, der wie Thors Hammer in unsere Verwaltung hineinfährt.» Vielmehr hätten viele Stellen gemerkt, wie gut sich damit arbeiten lasse.

Dass es beim Thema Datenschutz und Regulierung von Techniken immer weitergehe, zeige die kürzlich politisch beschlossene, aber erst in einigen Jahren geltende Regulierung von KI auf europäischer Ebene. «Ich halte das für eine wichtige Sache, für eine große Leistung», sagte Kugelmann. Doch Datenschutz gelte auch jetzt schon. Daher habe die Taskforce Künstliche Intelligenz (KI) aller deutschen Datenschutzbehörden, die Kugelmann leitet, einen Fragenkatalog etwa an die ChatGPT-Entwicklerfirma OpenAI geschickt. Gefragt wurde beispielsweise, wo all die Daten, mit denen das Sprachmodell ChatGPT arbeite, herkommen und wie versucht wird, das Risiko von Datenschutzverstößen zu vermeiden.

Erste Antworten seien von OpenAI gekommen, es seien aber noch Fragen offen geblieben, sagte Kugelmann, die erneut an OpenAI geschickt worden seien. Die Antworten darauf würden noch ausgewertet. Parallel dazu entwickele die Taskforce einen Handlungsleitfaden, der Unternehmen oder Behörden im Umgang mit Künstlicher Intelligenz helfen solle.

Einerseits müsse Innovation möglich sein, andererseits müssten Datenschutz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden, sagte Kugelmann. «Ich vertrete die Auffassung, dass an einigen Stellen Datenschutz auch ein Wettbewerbsvorteil sein kann», betonte er. So könne es für Nutzer bei der Wahl einer App zur Buchung eines Hotels von Belang sein, welche besonders datenschutzfreundlich ist.

«Ich glaube, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern im Grund ein positives Verhältnis zum Datenschutz besteht», sagte Kugelmann - auch wenn es mal Vorbehalte gebe, wenn Datenschutz Mehraufwand oder Mehrkosten bringe. «Der Aspekt der leider zunehmend gefährdeten Datensicherheit spielt uns in die Hände», sagte er. Jeder wisse, wie leicht heutzutage die eigenen Daten gehackt werden könnten. Das sei erstmal negativ, führe aber auch zu einer größeren Sensibilisierung in Sachen Datenschutz.

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