CDU klagt wegen Antwortpflichten der Landesregierung
Die CDU-Fraktion sieht Auskunftspflichten durch die Landesregierung verletzt und zieht vor Gericht. Was steckt hinter der Klage zum Umgang mit parlamentarischen Anfragen?
Die CDU-Fraktion sieht Auskunftspflichten durch die Landesregierung verletzt und zieht vor Gericht. Was steckt hinter der Klage zum Umgang mit parlamentarischen Anfragen?
Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion zieht wegen der Auskunftspflichten der Landesregierung vor den Verfassungsgerichtshof. «Das ist notwendig, weil die Landesregierung immer wieder parlamentarische Anfragen aus unserer Sicht unzureichend beantwortet», sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Justiziar Helmut Martin. «Nur wenn Fragen angemessen und öffentlich beantwortet werden, ist Kontrolle wirksam.» Zuvor hatte der SWR über die Klage berichtet.
In der Landesverfassung ist festgelegt, dass die Regierung auf parlamentarische Anfragen der Landtagsopposition antworten muss. Dazu gehören beispielsweise sogenannte kleine oder große Anfragen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden sollten. In Rheinland-Pfalz regiert eine Koalition aus SPD, Grünen und FDP.
Antworten teils nicht-öffentlich
Die CDU-Fraktion ist nicht zufrieden damit, dass die Landesregierung insbesondere eine große Anfrage im Jahr 2021 zu Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei und in den Ministerien teils nur in nicht öffentlicher Sitzung des Landtags-Innenausschusses beantwortet hatte – unter anderem mit Verweis auf Datenschutz.
«Bei einer solchen Vorgehensweise laufen Fragen und Antworten quasi ins Leere und die Wählerinnen und Wähler erfahren nichts von etwaigen Missständen», sagte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Martin.
Dieser Fall ist nun Gegenstand der Klage vor dem Staatsgerichtshof. Es gebe bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen aber immer wieder Probleme, erklärte die CDU-Fraktion. Daher werde eine grundsätzliche Klärung der Antwortpflichten angestrebt.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist das höchste Gericht des Bundeslandes für verfassungsrechtliche Fragen. Er war zunächst nicht erreichbar für eine Bestätigung, dass die Klage eingegangen ist.
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