Das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Männer in Ludwigshafen im Oktober 2022 ist rechtskräftig. Der 4. Strafsenat habe die Revision des Angeklagten gegen den Richterspruch vom 24. Mai 2023 verworfen, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Das Gericht in Frankenthal hatte die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie verfügt, da der aus Somalia stammende Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig sei.
Er hatte in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Messer zwei ihm unbekannte Männer auf offener Straße getötet sowie einen zufällig ausgewählten Kunden in einem Geschäft schwer verletzt. Den abgetrennten rechten Unterarm eines der Todesopfer warf der Mann auf den Balkon seiner ehemaligen Freundin. Er hatte die Taten eingeräumt. Mithilfe eines Dolmetschers hatte der Mann im Prozess gesagt, er habe die Getöteten für «schlechte Leute» gehalten, die seiner Lebensgefährtin und deren Kindern etwas antun wollten.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der BGH mit. Das Urteil sei damit rechtskräftig.
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