BGH entscheidet zu Freispruch nach Brandanschlag
Vor 34 Jahren stirbt ein Mann bei einem rassistischen Brandanschlag im Saarland. Der Prozess gegen einen Freund des Täters wegen Beihilfe zum Mord endet zunächst mit einem Freispruch. Bleibt das so?
Vor 34 Jahren stirbt ein Mann bei einem rassistischen Brandanschlag im Saarland. Der Prozess gegen einen Freund des Täters wegen Beihilfe zum Mord endet zunächst mit einem Freispruch. Bleibt das so?
Der Bundesgerichtshof (BGH) will heute (11.00 Uhr) seine Entscheidung zum Freispruch in einem Verfahren um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Saarland verkünden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten am Oberlandesgericht Koblenz vorgeworfen, er habe im September 1991 einen damaligen Freund zu dem Brandanschlag motiviert. Der Prozess endete im Juli 2024 aber mit einem Freispruch.
Bei dem Brandanschlag in Saarlouis starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Der Täter wurde vor zwei Jahren unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist schon rechtskräftig.
Bundesanwaltschaft legte Revision ein
Dem ebenfalls angeklagten ehemaligen Freund des Täters warf die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen vor. Er habe am Abend des Anschlags den Täter durch Äußerungen dazu motiviert, den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis zu verüben.
Doch für eine Verurteilung fehlten dem Oberlandesgericht Koblenz am Ende die Beweise. Dem Gericht zufolge bestärkte der Angeklagte den Täter zwar in dessen Entscheidung zur Tat. Ein Vorsatz, dass er ihn konkret zu einem Brandanschlag angestiftet habe, sei ihm aber nicht nachgewiesen worden. Die Bundesanwaltschaft legte Revision ein, sodass der Fall am BGH landete.
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