Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob die Bezahlung von Beamten einer Besoldungsgruppe in Rheinland-Pfalz von 2012 bis 2014 verfassungswidrig gewesen ist. Das Oberverwaltungsgericht hat beschlossen, dem Gericht ein Verfahren vorzulegen, wie es mitteilte.
Konkret gehe es in dem Fall um einen Vermessungshauptsekretär der Besoldungsgruppe A8, hieß es. Das Oberverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass dessen Besoldung in den Jahren 2012 bis 2014 gegen das sogenannte Mindestabstandsgebot verstoße. Dieses besagt, dass sich die Grundsicherung als staatliche Sozialleistung und die Besoldung deutlich unterscheiden müssen.
Bereits im Juli hatte das Verwaltungsgericht Koblenz dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren vorgelegt. Auch hierbei ging es um das möglicherweise nicht eingehaltene Mindestabstandsgebot bei der Besoldung von zwei Beamten der Koblenzer Berufsfeuerwehr. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob das Vorgehen in diesen Fällen verfassungswidrig war.
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