Der Angeklagte hat früher auch als Comedian gearbeitet. (Archivbild)
Thomas Frey/dpa POOL/dpa
Der Angeklagte hat früher auch als Comedian gearbeitet. (Archivbild)
Terrorismus

Beweisaufnahme im Prozess um Umsturzplan wieder geschlossen

Sie sollen geplant haben, die Regierung zu stürzen und den Gesundheitsminister zu entführen. Ein Antrag eines Angeklagten hat ein Urteil zuletzt verzögert – mit Folgen für die geforderte Strafe.

Im Prozess um einen geplanten Umsturz in Deutschland hat das Gericht die Beweisaufnahme zum zweiten Mal geschlossen. Zuvor hatte ein Gutachter einen der fünf Angeklagten als schuldfähig eingeschätzt. In dem zweiten Plädoyer forderte die Bundesanwaltschaft für diesen Angeklagten eine etwas höhere Haftstrafe als im ersten Plädoyer, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz bestätigte. 

Die Forderung wurde demnach von acht Jahren und drei Monaten auf acht Jahre und sechs Monate erhöht. Die Bundesanwaltschaft sehe das zuvor im Prozess abgegebene Geständnis des Angeklagten als widerrufen an. 

Juristisches Hin und Her in zwei Jahren dauerndem Prozess

Der Grund für das erneute Plädoyer ist ein juristisches Hin und Her in dem seit Mai 2023 laufenden Prozess. Die Beweisaufnahme war ursprünglich Anfang Dezember 2024 geschlossen worden, es folgten die Plädoyers der Bundesanwaltschaft, aller Anwälte und einiger Angeklagten. In seinem Plädoyer beantragte der 45 Jahre alte Angeklagte dann allerdings ein psychiatrisches Gutachten – eigentlich etwas für die Beweisaufnahme.

Sie wurde daraufhin vom Gericht wieder eröffnet und der Gutachter beauftragt. Dieser sagte aus, der Angeklagte sei seiner Ansicht nach schuldfähig. Für ihn komme demnach auch keine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik infrage.

Der Mann habe zwar narzisstische Persönlichkeitszüge, die aber keine Persönlichkeitsstörung darstellten, sagte der Gutachter. Der 45 Jahre alte Angeklagte neige zudem dazu, «die wahren Gefühle nicht zu zeigen und vielleicht eher mit Späßen und Humor zu überdecken». 

Der Angeklagte, der auch als Comedian gearbeitet hat, habe die grundlegende Haltung, dass er ungerecht behandelt werde und die Anklage nicht gerechtfertigt sei.

Urteil im März?

Ihm sowie vier Mitangeklagten wird vorgeworfen, eine inländische terroristische Vereinigung gegründet zu haben oder darin Mitglied gewesen zu sein. Laut Anklage wollte die Gruppe die Regierung stürzen und in Deutschland Chaos schüren. Zum Plan sollen auch die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Erzeugung eines mehrwöchigen bundesweiten Stromausfalls gehört haben.

Nach den zweiten Plädoyers könnte es beim nächsten Termin Anfang März zu den letzten Worten der Angeklagten kommen. Anschließend wäre ein Urteil möglich.

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