Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Landgericht Koblenz

Bewaffnete Gruppe gegen Corona-Maßnahmen: Anklage zugelassen

Angetrieben von Corona-Verschwörungsmythen sollen sich während der Pandemie drei Männer bewaffnet haben - um «Widerstand zu leisten». Gegen sie beginnt ein Gerichtsverfahren.

Gegen drei Männer, die während der Pandemie eine bewaffnete Gruppe gegen Corona-Maßnahmen gebildet haben sollen, hat das Landgericht Koblenz die Anklage zugelassen. Die Gruppe namens «Paladin» hat laut Anklage eine bewaffnete Abwehr von staatlichen Corona-Maßnahmen zum Ziel gehabt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Angeklagten sollen zwischen Februar und Mai 2021 an paramilitärischen Übungen teilgenommen und Waffenteile sowie Munition per 3D-Druck hergestellt haben.

Einer der drei Angeklagten, ein 39-Jähriger, soll während der Pandemie die Vorstellung entwickelt haben, der Staat würde unter dem Vorwand, die Corona-Pandemie zu bekämpfen, die Grundrechte der Bürger abschaffen. Seiner Ansicht nach seien Polizei und Bundeswehr gegen «die Massen» radikalisiert und «Richtung Bürgerkrieg und Eskalation» getrieben worden, hieß es weiter. Der 39-Jährige habe sich daher auf ein angebliches Widerstandsrecht berufen und es für nötig gehalten haben, dass sich Bürger bewaffnen, um «verteidigungsbereit» zu sein.

Im Oktober 2020 soll er sich demnach entschlossen haben, eine bewaffnete Gruppe zu gründen. Im Februar 2021 soll er einen 63-Jährigen und einen 57-Jährigen für die Gruppe angeworben haben, die in der Folge mit ihm an den paramilitärischen Übungen teilgenommen haben sollen. Der 39-Jährige wurde im Herbst 2023 in Portugal festgenommen und sitzt inzwischen in Deutschland in Untersuchungshaft, die Mitangeklagten sind auf freiem Fuß.

Den Angeklagten werden Bildung und Befehligen einer bewaffneten Gruppe, Bildung respektive Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

© dpa-infocom, dpa:240510-99-983781/2
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