Eine Figur der blinden Justitia.
Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.
Landgericht Mainz

Bestechungsvorwürfe gegen Detektiv und Polizist: Prozess

Ein Polizist soll Informationen an einen befreundeten Privatdetektiv weitergegeben haben. Jetzt stehen beide in Mainz vor Gericht. Doch am Montag schweigen sie zunächst.

Im Prozess wegen Bestechlichkeit und Bestechung gegen einen Detektiv und einen Polizisten haben die Angeklagten zum Auftakt am Montag vor dem Landgericht Mainz geschwiegen. Das Angebot, sich nach Ende der Verhandlung am Vormittag zu besprechen, nahmen die Anwälte beider Männer sowie der anwesende Staatsanwalt an.

Die Anklage wirft dem Polizisten Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses vor. Der Privatdetektiv steht wegen des Vorwurfs der Bestechung und der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses vor dem Landgericht. Laut Staatsanwaltschaft hätten die beiden Männer durch ihre Aktivitäten dem Vertrauen in staatliche Institutionen geschadet.

Demnach sind der 49-jährige Privatdetektiv und der 61-jährige Polizeibeamte eng befreundet. Seit 2010 soll der Detektiv mit damaligen Wohnsitz und Büro in Mainz Informationen aus dem polizeilichen Informationssystem bei dem Polizisten angefragt haben.

Wie es in der Anklage zum Prozessbeginn hieß, soll der Polizist aus Hessen zeitweise eine Dienststelle geleitet haben. Auf Anfrage des Detektivs habe der Polizist unter anderem Kfz-Kennzeichen sowie Vorstrafen überprüft und zugehörige Daten weitergegeben. Im Gegenzug für seine Dienstleistungen soll der Polizist in manchen Fällen Geld erhalten haben.

Der Detektiv soll zudem Daten bei einer Beamtin der hessischen Finanzverwaltung angefragt und von dieser erhalten haben. Zuvor soll die Frau den Detektiv 2010 privat engagiert haben, um ihren früheren Lebensgefährten zu überwachen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der Detektiv soll von der Frau wiederum etwa Daten zu Steuersachverhalten erhalten haben. In einem Fall habe er wissen wollen, wer unter einer Adresse gemeldet sei. Im Gegenzug habe er ein GPS-Gerät an dem Auto des ehemaligen Lebensgefährten angebracht und ihr ein Protokoll seiner Fahrten ausgehändigt. Gegen die Frau läuft ein gesondertes Verfahren.

Für Dienstag wurde der Verhandlungstermin zunächst aufgehoben, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittag sagte. Weiter geht es damit am kommenden Montag. Dann werde auch bekannt gegeben, ob das Gespräch zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu einer Einigung geführt habe.

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