Bestatterin Grandjean hat noch keine Urne aus Zellulose gefunden, die sich schnell auflöst (Archivbild)
Harald Tittel/dpa
Bestatterin Grandjean hat noch keine Urne aus Zellulose gefunden, die sich schnell auflöst (Archivbild)
Flussbestattung

Bestatter suchen nach der richtigen Urne für den Fluss

Tote können in Rheinland-Pfalz auch im Wasser die ewige Ruhe finden. In Flüssen soll deren Asche aber zügig verschwinden. Gesucht werden wasserlösliche Urnen.

Bestattungen in Flüssen sind seit ein paar Monaten in Rheinland-Pfalz erlaubt - erstmals in Deutschland. Für manche Bestatter gibt es aber ein Problem: Im neu gefassten Gesetz vom September 2025 steht, dass die Urnen, die von einem Schiff aus in Rhein, Mosel, Lahn und Saar abgelassen werden, «aus sofort wasserlöslicher Zellulose» sein müssen.

«Wir finden aber keine Urne aus Zellulose, die sich schnell im Wasser auflöst», sagt Bestatterin Ulrike Grandjean als stellvertretende Vorsitzende des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz in Trier. Mit Verbandsmitgliedern habe sie von einem Schiff mehrere Modelle in der Mosel getestet. «Da hat sich nach Stunden nichts getan», sagt sie. 

«Die Urne soll nicht wieder aufploppen»

In ihrem Bestattungsinstitut liegt eine Urne aus Zellulose nun seit fast einer Woche im Wasser. Das Material sei biegsam und rissig, aber von Auflösen keine Spur. Zudem müsse man die Urne mit Steinen beschweren, sonst gehe sie nicht unter und komme im Wasser immer wieder hoch.

Für die Bestatterin ist klar: So seien keine Flussbestattungen möglich. «Ich möchte nicht die Verantwortung haben, dass die Urne irgendwo am Ufer wieder aufploppt.» Das wäre für die Angehörigen eine Belastung.

Im Gesundheitsministerium sieht man das ganz anders. Dort verweist man auf ein Unternehmen in Regensburg (Bayern), das durchaus «geeignete Flussurnen» herstelle. Diese bestehen aus gefaltetem Papier. Und der Zersetzungsprozess dauere «in der Regel wenige Stunden». Dass die Urnen nicht auf dem Wasser schwimmen oder an das Ufer gespült werden könnten, sei «auch eine Frage der Pietät». 

Urnen aus Lehm werden abgelehnt

Grandjean kritisiert, dass sich der Gesetzgeber bei der Urne auf das Material Zellulose festgelegt hat. «Warum hat man nicht reingeschrieben, dass es eine Urne aus einem schnell wasserlöslichen Material sein muss?» Versuche mit Lehm-Urnen hätten beispielsweise gezeigt, dass sich jene aus Bio-Lehm innerhalb von wenigen Minuten zersetzten. Grandjean: «Außerdem sind sie schwerer und sinken gut.»

Bei der für den Norden des Landes zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord sind alle drei bisher eingegangenen Anträge auf Flussbestattungen abgelehnt worden. Der Grund: Dort sollte den Angaben zufolge nicht die im Bestattungsgesetz vorgeschriebene Urne aus «sofort wasserlöslicher Zellulose» verwendet werden. In zwei Fällen habe man die Asche in Urnen aus Lehm bestatten wollen, in einem Fall in einem Beutel.

Ein Sprecher des Ministeriums sagt, natürliche Materialien wie Hanfanteile seien in Papierurnen zulässig, «wenn dadurch keine Gefahr besteht, dass diese Urnen an Land angespült werden oder länger auf der Wasseroberfläche sichtbar sind». Die Urne müsse biologisch komplett abbaubar sein und sich vollständig zersetzen. Auch Metallteile, für das Gewässer gefährliche Stoffe oder Metallteile wie Prothesen dürften nicht im Fluss die letzte Ruhe finden. 

Derzeit befänden sich die Struktur- und Genehmigungsbehörden über das neue Gesetz im Austausch, um die Vorgaben entsprechend zu konkretisieren. Bei der SGD Süd mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße sind bisher fünf Anträge eingegangen. Ein Unternehmen aus Mainz hatte Ende 2025 die erste behördliche Genehmigung bekommen, sagte eine Sprecherin. Über die anderen vier Anträge sei bisher nicht entschieden worden.

Unternehmen in Mainz bietet bereits Flussbestattungen an

Sebastian Trüb, Inhaber der Firma Rheinbestattung Mainz, sagt, sie hätten schon mehr als zehn Flussbestattungen auf dem Rhein organisiert. «Es läuft ganz gut. Wir haben so ein bis zwei pro Woche.» Man arbeite als Dienstleister mit verschiedenen Bestattern zusammen.

Und welche Urne nutzt er? «Wir haben einen Gel-Aschebeutel, das ist so ein Gelatinebeutel, der löst sich wirklich binnen Sekunden auf», berichtet Trüb. Die «Überurne» darüber sei aus einem Algenpapier, das sich nicht sofort, aber innerhalb von ein paar Stunden oder einem Tag mit der Strömung auflöse. Die Urne werde mit Steinen so beschwert, «dass sie auch wirklich tief sinkt». Er hat dafür die Genehmigung bekommen. Algenpapier besteht teils aus Zellulose.

Das Mainzer Unternehmen bietet zwei Routen an, die beide in etwa gleich gut gebucht würden: von Budenheim aus rheinaufwärts nach Mainz und zurück oder rheinabwärts nach Eltville und retour. 

Gesetz wird 2030 überprüft

Neben der Beschaffenheit der Urne sind weitere Details vorgeschrieben: In Ufernähe, von einer Brücke oder einem Steg aus sind Flussbestattungen nicht erlaubt, wie das Ministerium erklärt. Und der Verstorbene muss seinen letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben. 

Das neue Bestattungsgesetz sieht in Paragraf 28 vor, dass es fünf Jahre nach Inkrafttreten grundsätzlich überprüft werden soll. Darauf verweist auch das Ministerium bei der Frage, ob nicht auch Lehm oder Salzkristall als schnell lösliches Urnen-Material zugelassen werden könne: «Um die Urnenbeschaffenheit für Flussbestattungen grundsätzlich zu ändern, müsste der Gesetzgeber das Bestattungsgesetz ändern, was im Rahmen der gesetzlich festgelegten Evaluation erfolgen könnte.» Das wäre dann 2030.

Von Birgit Reichert (Text) und Harald Tittel (Foto), dpa
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