Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz, sitzt beim Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf dem Grünen Sofa.
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Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz, sitzt beim Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf dem Grünen Sofa.
Justiz

Besserer Verfassungsgerichtsschutz: Mehr Länderbeteiligung

Das Bundesverfassungsgericht soll besser gegen politische Einflussversuche geschützt werden. Das Vorhaben findet der rheinland-pfälzische Justizminister gut, die Kommunikation dazu jedoch nicht.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin fordert eine stärkere Beteiligung der Länder bei den Plänen für einen Gesetzentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten. «Angesichts der Tragweite der Pläne stellt sich mir die Frage, wann und wie der Bund gedenkt, die Länder bei diesem Thema abzuholen», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Die eigens für dieses Vorhaben eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe wäre dafür der richtige Ort gewesen.

«Wenn der Bund an dieser Arbeitsgruppe, in der er selbst vertreten ist, vorbeiarbeitet, werde ich nachdenklich», mahnte der Justizminister. «Denn meine Lebenserfahrung sagt mir, dass Bundestag und Bundesregierung selten die Länderinteressen mitberücksichtigen. Ich frage mich daher, wie diese Interessen bei den jetzt offenbar laufenden Gesprächen vertreten sind.» Von Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) fühle er sich nicht hinreichend repräsentiert.

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Ampel-Koalition und Unionsfraktion weiter über einen Gesetzentwurf verhandeln. Eine Einigung soll es laut Bundesjustizministerium aber noch nicht geben. In dem der dpa vorliegenden Entwurf des Bundesjustizministeriums heißt es, die Neuregelung solle «dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen».

Der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt der Gesetzentwurf nach Angaben von Mertin dagegen bislang nicht vor. Dabei müssten die Länder einer erforderlichen Grundgesetzänderung im Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Mit seiner Kritik wolle er sich nicht gegen eine mögliche Grundgesetzänderung stellen, erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister. «Die Frage der Zustimmung hängt allein vom Inhalt des Gesetzes hab, den ich noch nicht kenne.»

Natürlich sei es auch zu begrüßen, dass sich die Unionsfraktion des Bundestags gesprächsbereit zeige, sagte Mertin. Es wäre aber zielführend, wenn nicht nur mit der Union und der Presse gesprochen würde, sondern auch die Länder frühzeitig eingebunden würden.

Es wird diskutiert, etwa Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. So könnte verhindert werden, dass Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten. Grund für diese Überlegungen ist die Sorge vor dem wachsenden Einfluss extremer Parteien in Deutschland. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag nötig - die Union müsste also mitmachen.

Zu diesen Plänen sagte der rheinland-pfälzische Justizminister: Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht betreffe ein ureigenes Interesse der Länder. Denn sie wählten über den Bundesrat immerhin die Hälfte der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter. Deshalb mache er sich für eine stärkere Beteiligung der Länder für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs stark.

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