Der Bericht sieht Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung von Kinderrechten im bundesweiten Vergleich im Rückstand. (Symbolbild)
Sebastian Kahnert/dpa
Der Bericht sieht Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung von Kinderrechten im bundesweiten Vergleich im Rückstand. (Symbolbild)
Kinderhilfswerk legt Index vor

Bericht: Defizite bei Kinderrechten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz schneidet beim «Kinderrechte-Index» schlechter ab als viele andere Bundesländer. Wo es Nachholbedarf gibt – und in welchen Bereichen das Land trotzdem punktet.

Bei der Umsetzung von Kinderrechten hat Rheinland-Pfalz noch sehr großen Nachholbedarf. Das ist das Ergebnis eines Berichts des Deutschen Kinderhilfswerks. Laut dem am Donnerstag vorgestellten «Kinderrechte-Index 2025» hat das Bundesland im bundesweiten Vergleich deutlich an Boden verloren. 

Defizite unter anderem bei ärztlicher Versorgung

«Wir hoffen sehr, dass Rheinland-Pfalz den Kinderrechte-Index 2025 zum Anlass nimmt, seine kinderrechtlichen Bemühungen zu verstärken», sagte die Vizepräsidentin des Kinderhilfswerks, Anne Lütkes, laut Mitteilung. So sollte auch in Rheinland-Pfalz das Wahlalter bei Landtags- und Kommunalwahlen gesenkt werden, zudem sei die Versorgung mit Kinderärzten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sowie Schulpsychologen ausbaufähig.

«Das gilt auch für die Ausgaben für öffentliche Schulen, die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder kostenlose Treffpunkte für Jugendliche wie Jugendzentren und Jugendclubs», zählte Lütkes auf. Letztere würden von den Kindern und Jugendlichen eher schlecht bewertet.

In welchen Bereichen punktet Rheinland-Pfalz?

Trotzdem hat Rheinland-Pfalz dem Report zufolge Stärken beim Recht auf Schutz sowie auf Bildung. Hervorzuheben seien unter anderem das «Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit», das unter anderem ein landesweites Einladungs- und Erinnerungssystem für Früherkennungsuntersuchungen absichere sowie über die «Servicestelle Kindesschutz» eine einheitliche Fachberatung fördere, erläuterte Lütkes. 

Positiv zu bewerten seien auch die gesetzlich verankerten «Kinderschutzdienste», die betroffenen Kindern und Jugendlichen direkte Hilfe und Schutz böten. Im Bildungsbereich seien besonders die im Bundesvergleich guten technischen Voraussetzungen für digitales Lehren und Lernen ins Auge gefallen.

Umsetzung verschiedener Rechte analysiert

Der Report soll zeigen, wie weit die Bundesländer mit der Umsetzung der vor mehr als drei Jahrzehnten beschlossenen UN-Kinderrechtskonvention sind. Diese garantiert jedem Kind das Recht, gesund und ohne Gewalt aufzuwachsen. Bei der 1989 verabschiedeten Konvention handelt es sich um ein internationales Abkommen mit 54 Artikeln, in dem Kinderrechte völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben sind, vom Recht auf Bildung über Schutz vor Gewalt bis zu hin zur freien Meinungsäußerung.

Für den Kinderrechte-Index wurden den Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks zufolge das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben in den Mittelpunkt gestellt. 

So wurde etwa betrachtet, was Länder und Kommunen für Kindertagesbetreuung ausgeben, wie viele Kinderärzte es gibt oder inwieweit Kinder Mitbestimmungsmöglichkeiten in Kommune, Schule und Verein haben. 

Ländervergleich zeigt Unterschiede 

Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen schnitten demnach überdurchschnittlich ab. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen dem Report zufolge im Durchschnitt. Neben Rheinland-Pfalz wurden auch das Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt insgesamt unterdurchschnittlich bewertet.

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