Baldauf fordert neue Wahlrechtsregelung
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Darüber freut sich die rheinland-pfälzische CDU - und stellt Forderungen.
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Darüber freut sich die rheinland-pfälzische CDU - und stellt Forderungen.
Der rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Christian Baldauf hat die Bundesregierung aufgefordert, beim Wahlrecht eine Regelung zu schaffen, «die sicherstellt, dass alle gewählten Bewerber auch künftig tatsächlich in den Bundestag einziehen können».
«Dass direkt von den Bürgerinnen oder Bürgern gewählte Abgeordnete im Zweifel nicht im Bundestag vertreten sein sollen, ist aus meiner Sicht ein schwerer Fehler im Ampel-Wahlrecht», sagte Baldauf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
«Das grenzt schon an Wählertäuschung», sagte Baldauf. «Es entwertet die Wahlkreise und den so wichtigen Einsatz der Abgeordneten für ihre Region.» Die CDU hätte nach dem neuen Wahlrecht vermutlich auch einen Sitz weniger im Bundestag bekommen. Baldauf räumte aber auch ein, dass die beabsichtigte Verkleinerung des Bundestages richtig sei.
Bundestag sollte durch Reform deutlich kleiner werden
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel in dem von der Ampel-Koalition eingeführten neuen Wahlrecht verfassungswidrig. Diese Klausel bewirkte, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzt das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat.
Mit der Reform soll die Größe des Bundestages stark reduziert werden - verglichen mit dem aktuellen Stand um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier. Um das zu erreichen, hat die Koalition Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen. Diesen Teil der Reform haben die Karlsruher Richterinnen und Richter als verfassungskonform bewertet.
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