Ausreisepflichtiger Afghane - Land zeigt Richtung Bund
Ein Afghane löst mehrere Polizeieinsätze in Rheinland-Pfalz aus. Kommunal- und Landespolitiker plädieren für die Abschiebung. Doch diese gestaltet sich schwierig.
Ein Afghane löst mehrere Polizeieinsätze in Rheinland-Pfalz aus. Kommunal- und Landespolitiker plädieren für die Abschiebung. Doch diese gestaltet sich schwierig.
Trotz eines abgelehnten Asylantrags und mehrerer Polizeieinsätze steht ein in Rheinland-Pfalz untergebrachter Mann aus Afghanistan nicht auf einer Liste für einen nächsten Abschiebeflug. Rheinland-Pfalz habe Anfang Dezember das Bundesinnenministerium (BMI) gebeten, ihn nachträglich auf diese Liste zu setzen, teilte das Integrationsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Das BMI habe das abgelehnt, weil die Liste geschlossen sei und nicht erneut geöffnet werden könne.
Der Fall des ausreisepflichtigen Mannes aus Afghanistan, der in einer Unterkunft in Windesheim im Kreis Bad Kreuznach lebt, hatte über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt. Dem Innenministerium in Mainz zufolge ermittelte die Polizei in vier Fällen wegen des Verdachts des Ladendiebstahls, der gefährlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung - verurteilt wurde er laut Kreis aber für keine Tat.
Kreis: Sicherheitsdienst kostet mehr als 40.000 Euro im Monat
Die Kreisverwaltung wandte sich wegen des als gewaltbereit geltenden Mannes im November an das Land. Auch wurde für die Unterkunft ein Sicherheitsdienst engagiert, der laut Kreis für mehr als 40.000 Euro im Monat rund um die Uhr arbeitet. Zuletzt hatten sich zahlreiche Landespolitiker eingeschaltet, auch Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hatte sich dafür ausgesprochen, dass der Mann das Land verlässt. Schweitzer hatte um Unterstützung des Bundes gebeten.
Die Bundesländer können Personen an den Bund melden, die für einen Abschiebeflug infrage kommen. Dass der Afghane nicht auf einer entsprechenden Liste stand, hat laut Integrationsministerium in Mainz mit der zeitlichen Abfolge in dem Fall zu tun.
Für eine Liste für einen nicht näher terminierten Abschiebeflug nach Afghanistan habe das Bundesinnenministerium die Länder im September abgefragt. Zu dem Zeitpunkt sei der Mann noch nicht «vollziehbar ausreisepflichtig» gewesen. Sein Asylantrag wurde Ende Oktober 2024 abgelehnt, seit Mitte November ist er ausreisepflichtig. Die spätere Aufnahme auf die Liste wollte das BMI laut dem Mainzer Ministerium nicht.
Bundesinnenministerium äußert sich nicht zu Einzelfall
Das Bundesinnenministerium wollte sich zu dem Einzelfall nicht äußern. Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit, nach einer Sammelrückführung nach Afghanistan am 30. August 2024 arbeite die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern intensiv daran, erneut eine solche Maßnahme zu ermöglichen.
«Die Abschiebemaßnahmen werden durchgeführt, sobald alle rechtlichen, tatsächlichen und logistischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.» Das hänge von vertraulichen Verhandlungen mit anderen Staaten, Fluggenehmigungen und weiterem ab, erklärte das Bundesministerium. «Sobald diese Voraussetzungen gegeben sind, werden die Maßnahmen durchgeführt.»
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