Das Landgericht hat über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. (Symbolbild)
Monika Skolimowska/dpa
Das Landgericht hat über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. (Symbolbild)
Vorwurf lautet auf Totschlag

Anklage gegen 45-Jährigen nach tödlichem Streit

Erst ist es eine verbale Auseinandersetzung, dann soll der Mitbewohner zugestochen haben. Warum musste ein 26-Jähriger sterben?

Fünf Monate nach dem Tod eines Mannes im Streit hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken Anklage gegen einen 45 Jahre alten Mann erhoben. Der Beschuldigte stehe im Verdacht, im August 2024 seinen Mitbewohner getötet zu haben, teilte die Justizbehörde in der pfälzischen Stadt mit. Bei einem zunächst verbal geführten Streit habe der Angeklagte dem 26-Jährigen mit einem Einhandmesser in den Oberkörper gestochen, hieß es. Der Mann starb kurze Zeit später. Die Anklage lautet auf Totschlag. Der Beschuldigte habe sich am Tatort gegenüber Polizeibeamten geäußert und mache im weiteren Verfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch, hieß es.

© dpa-infocom, dpa:250122-930-352165/1
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