Der Einsatz eines Berufsfeuerwehrmanns bei der Amokfahrt in Trier wird nicht als Dienstunfall anerkannt. Das teilte das Verwaltungsgericht Trier nach Abweisung seiner Klage mit. Der Mann hatte auf Anerkennung als Dienstunfall geklagt, weil das Einsatzgeschehen bei ihm schwere psychische Beeinträchtigungen hervorgerufen habe. Am 1. Dezember 2020 war ein Amokfahrer mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte fünf Menschen unmittelbar getötet sowie Dutzende verletzt.
Laut Gericht habe es bei dem Feuerwehrmann vor seinem Einsatz bei der Amokfahrt bereits «eine psychische Vorbelastung aufgrund verschiedener früherer Erlebnisse und Traumata» gegeben. Auch eine andere im Alltag vorkommende Belastungssituation hätte «zu den nunmehr bestehenden psychische Beeinträchtigungen» geführt. Der Einsatz nach der Amokfahrt sei allenfalls «der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe», hieß es in der Begründung der Richter (Aktenzeichen 7 K 185/24.TR).
Der Mann hatte den Angaben zufolge nach der Amokfahrt im Rahmen der psychosozialen Nachsorge mit einem Kollegen in der Innenstadt angrenzende Geschäfte angefahren, um zu überprüfen, ob es dort Menschen im Schockzustand gab. Nachdem sie keine behandlungsbedürftigen Personen antreffen konnten, hätten sie ihren Einsatz beendet, hieß es.
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