AfD plant Klage gegen Verfassungsänderung
Hat der VGH das letzte Wort? Die AfD-Fraktion will sich mit der Klage Zeit lassen. Im alten Landtag wird es eine finale Abstimmung über die Hürden für das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen geben.
Hat der VGH das letzte Wort? Die AfD-Fraktion will sich mit der Klage Zeit lassen. Im alten Landtag wird es eine finale Abstimmung über die Hürden für das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen geben.
Die AfD-Fraktion will mit einer Normenkontrollklage die geplante Verfassungsänderung für höhere Hürden zum Einsetzen von Untersuchungsausschüssen im rheinland-pfälzischen Landtag verhindern. Die AfD-Fraktion beklagt nach eigenen Angaben eine Verletzung der Oppositionsrechte sowie einen Verstoß gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen wollen das Quorum zum Einsetzen von Untersuchungsausschüssen von 20 auf 25 Prozent hochsetzen. Diese Regelung gilt im Bundestag sowie mehreren anderen Bundesländern. Die drei Fraktionen begründen die Gesetzinitiative damit, sie wollten verhindern, dass das Parlament in Mainz mit einer Vielzahl von Untersuchungsausschüssen lahmgelegt werde.
Unterschied zwischen mündlicher Begründung und Gesetztext?
In der mündlichen Begründung habe der Redner der antragstellenden Grünen-Fraktion in der Aussprache der vergangenen Landtagssitzung jedoch einen direkten Bezug zur AfD hergestellt, begründeten der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Damian Lohr, und der künftige Landtagsabgeordnete und Parteisprecher Robin Classen die Klage. Damit werde durch die geplante Änderung eine faktische Einschränkung der Oppositionsfraktion angestrebt.
Die AfD-Fraktion ist nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz so stark geworden, dass sie beim derzeit geltenden Quorum von 20 Prozent alleine einen Untersuchungsausschuss einrichten könnte. Die AfD-Oppositionsfraktion hatte angekündigt, einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik sowie möglicherweise zum Thema Sonderurlaub für Landesbeamte einrichten zu wollen.
Abstimmung im Landtag
Die angekündigte Normenkontrollklage werde aber nicht mehr vor der Landtagssitzung am Mittwoch beim zuständigen Verfassungsgerichtshof eingereicht, sagte Lohr. Sie werde in den nächsten Wochen ausgearbeitet und dann an das Koblenzer Gericht gesandt. Im Parlament in Mainz ist am Mittwoch die abschließende Abstimmung über die Verfassungsänderung geplant.
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