AfD-Klage zu Dreyer-Äußerungen auch in Karlsruhe erfolglos
Wie kritisch darf sich eine Ministerpräsidentin über eine andere Partei äußern? Für die AfD endet eine Klage gegen Malu Dreyer am Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg.
Wie kritisch darf sich eine Ministerpräsidentin über eine andere Partei äußern? Für die AfD endet eine Klage gegen Malu Dreyer am Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg.
Der Landesverband der AfD in Rheinland-Pfalz ist im Streit um Äußerungen der damaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht mitteilte. Die AfD hatte sich damit gegen ein Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs in Koblenz wehren wollen.
Konkret ging es dabei um Aussagen, die Ex-Ministerpräsidentin Dreyer im Januar 2024 unter anderem auf ihrem offiziellen Instagram-Kanal veröffentlicht hatte. Dort hieß es etwa: «Der Begriff "Remigration" verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben.» Gegenstand des Rechtsstreits war auch ein Aufruf zu einer Demonstration unter dem Titel Zeichen gegen rechts, bei der auch die AfD genannt wurde.
Eingriff in Chancengleichheit?
Die Landes- und Bundespartei der AfD hatten Dreyer und der Landesregierung wegen dieser Äußerungen eine Verletzung des Neutralitätsgebots vorgeworfen. Danach dürfen Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten ist – auf den Parteienwettbewerb einwirken.
Schon in Koblenz konnte die AfD sich damit vor Gericht aber nicht durchsetzen. Die beklagten Aussagen griffen zwar in das Recht auf Chancengleichheit der Partei ein, entschied der Verfassungsgerichtshof im April. Der Eingriff sei aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt.
Gegen dieses Urteil wandte sich die AfD nach Karlsruhe. Sie kritisierte, die Koblenzer Einschätzung weiche von der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ab - und forderte eine Überprüfung des Urteils. Allerdings ohne Erfolg: Das Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerde für unzulässig. Die AfD habe eine Verletzung eines in diesem Rahmen rügefähigen Rechts nicht ausreichend dargelegt, hieß es zur Begründung.
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