In dem Verfahren gegen Malu Dreyer (SPD) geht es unter anderem um einen Aufruf zu einer Demonstration unter dem Motto «Zeichen gegen Rechts» im Januar. (Archivbild)
Helmut Fricke/dpa
In dem Verfahren gegen Malu Dreyer (SPD) geht es unter anderem um einen Aufruf zu einer Demonstration unter dem Motto «Zeichen gegen Rechts» im Januar. (Archivbild)
Verfassungsgerichtshof

AfD-Klage gegen Dreyer wird im März verhandelt

Die AfD wirft der Regierung und der früheren Ministerpräsidentin vor, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Der Verfassungsgerichtshof wird sich mit der Klage beschäftigen. Worum geht es?

Die Klage der AfD gegen die rheinland-pfälzische Landesregierung und die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wird im März vor dem Verfassungsgerichtshof mündlich verhandelt. Das teilte das Gericht in Koblenz mit.

Die Landes- und Bundespartei der AfD werfen Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. Das meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken. 

In dem Verfahren geht es konkret um einen Aufruf zu einer Demonstration unter dem Motto «Zeichen gegen Rechts» am 18. Januar dieses Jahres über das Internetportal der Landesregierung und um Äußerungen auf dem Instagram-Account der damaligen Ministerpräsidentin.

© dpa-infocom, dpa:241206-930-309791/1
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