Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz sorgt für Aufsehen und soll im Oktober in Kraft treten. (Symbolbild)
Hannes P Albert/dpa
Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz sorgt für Aufsehen und soll im Oktober in Kraft treten. (Symbolbild)
Tod

Abschied am offenen Sarg: neues Bestattungsrecht ab Oktober

Die geplante Neufassung des rund 40 Jahre alten Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz findet bundesweit Interesse. Ab Oktober soll die Novelle gelten, mit ein paar neuen Änderungen.

Im neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz wird auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen die Rolle der Bestatter gestärkt und die Verabschiedung am offenen Sarg eingeführt. Das Ausbringen der Totenasche außerhalb von Friedhöfen also etwa in Rhein und Mosel sowie die Ausgabe von Teilen der Asche aus einer Urne soll Bestattern vorbehalten sein, sagte SPD-Chefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler vor der für Donnerstag geplanten zweiten Lesung und Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes. 

Bestatter seien Garant, «dass dies würdevoll geschieht und Formalien wie erneute Versiegelung der Urne oder Kontrolle der Totenfürsorgeverfügung ordnungsgemäß erfolgen». Zudem seien Bestatter auch dafür ausgebildet, in solchen Situationen den Umgang mit Angehörigen würdevoll und unterstützend zu gestalten. 

Verabschiedung am offenen Sarg ermöglichen

Die Möglichkeit, einen Verstorbenen im offenen Sarg das letzte Mal zu sehen und Abschied zu nehmen, gehört auch zu den von SPD, Grünen und FDP vorgeschlagenen Änderungen. Ermöglicht werde dies in Räumen von Bestattungsunternehmen oder bei der Bestattungsfeier. «Besonders in Fällen von plötzlichem Tod kann das helfen», sagte Bätzing-LIchtenthäler. 

Die verbleibende Asche eines Verstorbenen, etwa nach der Fertigung eines synthetischen Diamanten daraus, muss künftig auf einem Friedhof bestattet werden, wenn nichts anderes verfügt ist. Diese Regelung geht ebenfalls auf die Ampel-Fraktionen zurück. 

In fünf Jahren soll das Gesetz überprüft werden

Zu dem geplanten Gesetz habe es so viele Rückmeldungen gegeben, wie zu kaum einem anderen, sagte Bätzing-LIchtenthäler. «Man merkt, wie sehr die Menschen dieses Thema bewegt.» Das Gesetz solle daher nach fünf Jahren auf den Prüfstand und evaluiert werden. «Ich denke, mit den Änderungen, die wir vornehmen, schaffen wir sehr gute Balance zwischen persönlichen Bedürfnissen der Verstorbenen und Angehörigen und Höchstmaß an Würde und Pietät andererseits.»

Gesetz soll im Oktober in Kraft treten

Das Gesetz wird voraussichtlich im Laufe des Oktobers in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass der Landtag das Gesetz - wie geplant - an diesem Donnerstag verabschiedet, sagte Ministeriumssprecher David Freichel. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hatte das im Deutschlandfunk angekündigt und der SWR darüber berichtet. 

Das Bestattungsrecht soll nach rund 40 Jahren neu gefasst werden. Die neuen Regelungen gehen so weit wie bisher in keinem anderen Bundesland. Die Sargpflicht soll unter anderem wegfallen. Das macht etwa Tuchbestattungen und Bestattungen in größeren Flüssen möglich. 

Obduktionspflicht für Kinder

Sogenannte Sternenkinder sollen künftig auch beerdigt werden können, also Babys, die vor der 24. Schwangerschaftswoche sterben oder mit weniger als 500 Gramm tot auf die Welt kommen. Geplant ist auch eine Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, wenn die Ursache ihres Todes nicht zweifelsfrei geklärt ist. 

Kritik der CDU am Gesetz – Ehrengräber sollen nicht ablaufen 

Die oppositionelle CDU-Fraktion bringt einen eigenen Gesetzänderungsantrag in den Landtag ein. «Das bisherige und aktuelle Bestattungsgesetz hat sich in seinen Grundzügen über Jahrzehnte bewährt», sagte Fraktions- und Parteichef Gordon Schnieder. Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion seien lediglich wenige, punktuelle und zugleich sensible Veränderungen angezeigt, für die es schon einen breiten gesellschaftlichen Konsens gebe. 

Eines davon ist die Möglichkeit für Eltern, Sternenkinder würdevoll bestatten zu können. 

Ehrengräber von Angehörigen der Bundeswehr, die während eines Auslandseinsatzes starben, sollen auch nach Ablauf der Ruhezeit dauerhaft bestehen bleiben, fordert die CDU zudem. Dies müsse auch für alle anderen im Einsatz verstorbenen Einsatzkräfte gelten – etwa für Polizistinnen und Polizisten.

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