89-Jährige mit Hammer und Messer getötet – Mordprozess
Ein Mann soll seine eigene Mutter umgebracht haben. Das Landgericht Saarbrücken muss nun unter anderem die Frage klären, wie der Mann dafür überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann.
Ein Mann soll seine eigene Mutter umgebracht haben. Das Landgericht Saarbrücken muss nun unter anderem die Frage klären, wie der Mann dafür überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann.
Mit brutaler Gewalt soll ein 64-jähriger Mann im Saarland seine pflegebedürftige Mutter getötet haben. Seit Dienstag steht er deshalb wegen Mordes vor dem Landgericht Saarbrücken.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 10. Dezember 2024 in Gersheim im Saarpfalz-Kreis die 89-jährige Frau mit einem Hammer und einem Messer getötet zu haben. Die Ermittler gehen von Heimtücke als Mordmerkmal aus – die Frau soll völlig wehrlos gewesen sein.
Der Angeklagte leidet seit seinem 30. Lebensjahr an paranoider Schizophrenie, wie die Staatsanwaltschaft am ersten Prozesstag erklärte. Zuvor war der Mann als Maschinenschlosser tätig, seit der Diagnose wird er mit Medikamenten behandelt. Etwa vier Wochen vor der Tat habe er deren Einnahme eigenmächtig abgesetzt. Laut Anklage führte eine Kombination aus Krankheitswahn und innerer Überforderung zur Tat.
Mord mit Hammer und Messer
Demnach habe sich der Mann zunächst in die Garage des gemeinsamen Hauses begeben, einen Maurerhammer geholt und dreimal auf die linke Kopfseite seiner im Bett liegenden Mutter eingeschlagen. Anschließend habe er ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge geholt und mehrfach auf ihre linke Halsseite eingestochen.
Die Frau erlitt schwerste Schädelverletzungen sowie tiefe Stichwunden, die beide Halsschlagadern durchtrennten. Sie starb unter anderem an den schweren Kopfverletzungen und dem Blutverlust. Der Bruder des mutmaßlichen Täters alarmierte später die Polizei.
Nur vermindert schuldfähig?
Ob der Angeklagte strafrechtlich für die Tat zur Verantwortung gezogen werden kann, ist Gegenstand der laufenden Verhandlung. Der 64-Jährige war zwischenzeitlich in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Die Staatsanwaltschaft hält eine verminderte Schuldfähigkeit für wahrscheinlich und schließt nicht aus, dass der Mann dauerhaft in einer speziellen psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.
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